In ihrer Stellungnahme zur entsprechenden Ausführungsverordnung fordert die Swiss Retail Federation, die Inkraftsetzung zu sistieren, bis der Geltungsbereich der Gesetzesbestimmung auf Betreiber von Online Handelsplattformen ausgeweitet wird. Eine solche Ausweitung verlangt nun eine neu eingereichte parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrätin Monika Rüegger.
Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) und der Abfallverordnung sollen bestimmte Abfallfraktionen wie Textilien oder Matratzen künftig aus dem Siedlungsabfallmonopol herausgelöst und privatwirtschaftlich gesammelt und recycelt werden können. Branchenorganisationen können sich vom Bund anerkennen lassen, wenn sie mindestens 70 Prozent des inländischen Marktes und 50 Prozent der relevanten Marktteilnehmenden abdecken. Ist dies der Fall, werden auch Unternehmen, die der Branchenorganisation nicht beitreten, verpflichtet, einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag zu entrichten, sofern sie von deren Entsorgungsleistungen profitieren. Dieses System gilt jedoch nur für Hersteller, Importeure und ausländische Online Shops. Ein zentraler Marktakteur bleibt bis jetzt aussen vor: Betreiber von Online-Handelsplattformen wie Temu oder Shein, die in rasantem Tempo Marktanteile im Schweizer Onlinehandel gewinnen und dabei erhebliche Produktmengen in die Schweiz vermitteln.
Regulierungslücke rasch schliessen
Diese Lücke führt zu ungleich langen Spiessen: Schweizer Detailhändler finanzieren die Systeme, während Online Handelsplattformen als Trittbrettfahrer auftreten. «Es kann nicht sein, dass der Schweizer Detailhandel die Entsorgung finanziert, während sich internationale Online Handelsplattformen aus der Verantwortung stehlen», sagt Patrick Erny, Direktor der Swiss Retail Federation. «Wer in der Schweiz Produkte verkauft oder deren Verkauf vermittelt, muss sich gleichermassen an den Kosten von Entsorgungs- und Recyclingsystemen beteiligen alles andere ist wettbewerbs- und umweltpolitisch nicht akzeptabel.»
Die Swiss Retail Federation fordert deshalb, die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen zu sistieren, bis Betreiber von Online Handelsplattformen wie Temu oder Shein in die Finanzierung von Entsorgungs- und Recyclingsystemen einbezogen werden können. Wo dies heute rechtlich nicht möglich ist, braucht es eine gezielte Anpassung des Umweltschutzgesetzes, damit auch Plattformbetreiber einen angemessenen Beitrag leisten müssen.
Das Parlament nimmt den Ball auf
Auf politischer Ebene zielt eine in der Frühjahrssession eingereichte parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrätin Monika Rüegger darauf ab, Betreiber von Online Handelsplattformen ausdrücklich in den Geltungsbereich der USG Bestimmungen zu Entsorgungs- und Recyclinggebühren einzubeziehen inklusive Pflicht zur Benennung einer Vertretung im Inland, damit diese Abgabepflichten auch tatsächlich durchgesetzt werden können.
Die Swiss Retail Federation unterstützt diesen Vorstoss ausdrücklich. Nur wenn Betreiber ausländischer Online Handelsplattformen den gleichen Pflichten wie Schweizer Marktakteure unterstehen, lassen sich Wettbewerbsverzerrungen korrigieren, das Verursacherprinzip konsequent umsetzen und die Schweizer Kreislaufwirtschaft langfristig stabil finanzieren.
Weitere Informationen unter www.swis-retail.ch