CMS Berlin
Internationale Leitmesse für Reinigung und Hygiene
Datum: 23.-26. September 2025
Ort: Berlin (D)
Das totalrevidierte schweizerische Lebensmittelrecht, das am 1. Mai 2017 in Kraft treten wird, bringt auch Neuerungen bei der Kennzeichnung mit sich. Eine wichtige neue Anforderung für alle, die vorverpackte Lebensmittel abgeben, ist die Einführung der Verpflichtung zur Nährwertdeklaration.
Evelyn Kirchsteiger-Meier, Sonja Kobler-Wehrli, Sylvia Wick*
Zahlreiche Hersteller haben bereits freiwillig Nährwerte auf der Etikette von vorverpackten Lebensmitteln angegeben. Zukünftig ist die Nährwertdeklaration – unter Vorbehalt bestimmter Ausnahmen – nicht nur obligatorisch, sondern es gelten auch neue detaillierte Vorgaben zum Beispiel zur Darstellung.
Allgemeiner Rechtsrahmen
Das totalrevidierte Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (nLMG ) enthält den Grundsatz, den Konsumentinnen und Konsumenten die für den Erwerb von Lebensmitteln notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen (Art. 1 lit. d nLMG). Auf Gesetzesebene verankert ist gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. hnLMG, dass Angaben über den Nährwert von Lebensmitteln zur besonderen Kennzeichnung zählen, die der Bundesrat vorschreiben kann.
Die neue Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (nLGV) legt auf Verordnungsebene fest, dass bei der Abgabe von vorverpackten Lebensmitteln eine Nährwertdeklaration erfolgen muss (Art. 36 Abs. 1 lit. g nLGV), womit sie zukünftig zu den verpflichtenden Angaben zählt. Die bisherige Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) wird durch die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) ersetzt. Art. 3 Abs. 1 lit. n LIV enthält als verpflichtende Angabe die Nährwertdeklaration; Art. 21-28 LIV enthalten die weiteren Bestimmungen.
Grundsätze und erforderliche Angaben
Folgende Angaben umfasst die Nährwertdeklaration:
Grundsätzlich ist es zulässig, zwischen den beiden Varianten zu wählen. Die Nährwertdeklaration von Lebensmitteln gemäss Art. 22 Abs. 3 LIV (z.B. angereicherte Lebensmittel).
Ausnahmen
Anhang 9 enthält die Lebensmittel, die von der obligatorischen Nährwertdeklaration ausgenommen sind; hierzu zählen beispielsweise:
In diesen Fällen kann die Nähwertkennzeichnung freiwillig erfolgen (Art. 21 Abs. 2 LIV), sofern die Regelungen der LIV berücksichtigt werden. So darf sich bei offen in Verkehr gebrachten Lebensmitteln sowie Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, wenn die Nährwertdeklaration freiwillig erfolgt, die Angabe auf den Energiewert beschränken (Art. 24 Abs. 4 LIV).
Zusätzliche Angaben und Bedingungen
Für zusätzliche Angaben im Rahmen der Nährwertdeklaration ist Art. 23 LIV zu beachten. Die Liste der zulässigen Ergänzungen ist abschliessend (Art. 23 Abs. 1 lit. a-f LIV). Angaben zu nicht genannten Nährstoffen wie Cholesterin können zukünftig nicht mehr in der Nährwertdeklaration direkt aufgeführt werden und sind separat, aber im selben Sichtfeld wie die Nährwertdeklaration, anzugeben (Art. 24 Abs. 1 LIV). Die Nährwertdeklaration hat als Big 7 zu erfolgen, wenn auf den besonderen Gehalt an Stoffen aus den zulässigen Ergänzungen hingewiesen wird (Art. 23 Abs. 2 LIV).
Werden bei einem vorverpackten Lebensmittel die Big 7 deklariert, so dürfen folgende Angaben wiederholt werden (Art. 23 Abs. 3 LIV):
Dies ist die Legitimation für Angaben «Front of Pack», welche unter Berücksichtigung der Vorgaben in Art. 25 Abs. 3 LIV und Art. 28 Abs. 2 LIV erfolgen können. In den Erläuterungen zur LIV werden der Begriff «Front of Pack» und «Hauptsichtfeld» gleichgesetzt. Für letzteres ist ausgeführt, dass alle erforderlichen Angaben auf einen Blick zur Verfügung stehen müssen, ohne dass die Verpackung gewendet werden muss.
Neu in die LIV aufgenommen wurden die Anforderungen an die Darstellung der Nährwertdeklaration (Art. 25 LIV).
Berechnung und Mengenangaben
Für die Berechnung des Energiewertes sind die Umrechnungsfaktoren aus Anhang 12 zu verwenden (Art. 26 Abs. 1 LIV), die leicht modifiziert aus der LKV übernommen wurden. Der Energiewert und die Nährstoffmengen sind unter Verwendung der Masseinheiten in Anhang 11 auszudrücken (Art. 26 Abs. 2 LIV).
Wie bis anhin ist für die Angabe von Energiewert und Nährstoffmengen der Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumenten relevant. Lediglich wenn ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen, können die Energiewerte und Nährstoffmengen für das zubereitete Lebensmittel angegeben werden (Art. 26 Abs. 3 LIV).
Ebenfalls gemäss LKV beibehalten wurde die Anforderung bezüglich der Durchschnittswerte (Art. 26 Abs. 4 LIV). Die Mengenangabe an Vitaminen und Mineralstoffen muss zusätzlich als Prozentsatz der in Anhang 10 Teil A Ziffer 1 festgelegten Referenzmenge im Verhältnis zu 100 g oder 100 ml ausgedrückt werden (Art. 27 Abs. 2 LIV). Der Energiewert und die Mengen an Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind, können zusätzlich als Prozentsatz der in Anhang 10 Teil B festgelegten Referenzmengen im Verhältnis zu 100 g oder 100 ml ausgedrückt werden (Art. 27 Abs. 3 LIV). Werden Angaben nach Art. 27 Abs. 3 LIV gemacht, muss in unmittelbarer Nähe folgende zusätzliche Erklärung angegeben werden: «Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kJ/2000 kcal)».
Bezugsgrösse
Auch zukünftig sind der Energiewert und die Nährstoffmengen je 100 g oder je 100 ml anzugeben (Art. 27 Abs. 1 LIV). Weiterhin sieht die LIV Regelungen zu Angaben je Portion oder je Verzehreinheit vor. So können zusätzlich zur Angabe je 100 g/ml der Energiewert und die Mengen an Nährstoffen je Portion oder je Verzehrseinheit angegeben werden, sofern dies in leicht erkennbarer Weise für Konsumenten erfolgt (Art. 28 Abs. 1 LIV). Die zugrunde gelegte Portion/Verzehreinheit ist in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration zu quantifizieren und es ist anzugeben, in welcher Anzahl die Portion/Verzehreinheit in der Packung enthalten ist (Art. 28 Abs. 3,4 LIV).
Besondere Bestimmungen
Ist eine Substanz Gegenstand einer nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angabe und erscheint nicht in der Nährwertdeklaration, so muss die jeweilige Menge in unmittelbarer Nähe und im selben Sichtfeld der Nährwertdeklaration angegeben werden (Art. 24 Abs. 1 LIV). Folgende Fälle können zudem mit entsprechenden Hinweisen versehen werden:
*ZHAW, Fachstelle QM und Lebensmittelrecht
Lebensmittel-Industrie Ausgabe 3/4 April 2017
Internationale Leitmesse für Reinigung und Hygiene
Datum: 23.-26. September 2025
Ort: Berlin (D)
Europäische Fachmesse für Verpackung, Technik, Veredelung und Logistik
Datum: 23.-25. September 2025
Ort: Nürnberg (D)
Internationale Fachmesse für Technologien zur Verarbeitung von Pulvern, Feststoffen und Flüssigkeiten
Datum: 23.-25. September 2025
Ort: Nürnberg (D)
Events für Hightech-Innovationen aus den Schlüsseltechnologien Optik, Photonik, Elektronik und Mechanik
Datum: 24.-25. September 2025
Ort: Jena (D)
Weltweite Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie/Ausser-Haus-Markt
Datum: 04.-08. Oktober 2025
Ort: Köln (D)
International Circular Packaging Conference
Datum: 16.-17. Oktober 2025
Ort: Ljubljana (SL)
Führende Fachkonferenz für Trends und Perspektiven in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft
Datum: 04. November 2025
Ort: Luzern (CH)
Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten
Datum: 04.-07. November 2025
Ort: Düsseldorf (D)
Schweizer Fachmesse für Nutzfahrzeuge und Automobil-Werkstattbedarf
Datum: 05.-08. November 2025
Ort: Bern (CH)
Beyond-i 2025
Datum: 11. November 2025
Ort: Rüschlikon (CH)
Fachveranstaltung für den Austausch von Ideen und Erfahrungen rund um das Thema biologische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
Datum: 14. November 2025
Ort: Zollikofen (CH)
Internationale Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie, Take-away und Care-Institutionen in der Schweiz
Datum: 15.-19. November 2025
Ort: Basel (CH)
Schweizer Fachmesse für kommunales und industrielles Wassermanagement
Datum: 26.-27. November 2025
Ort: Zürich (CH)
Schweizer Fachmesse für industrielle Instandhaltung und Facility Management
Datum: 26.-27. November 2025
Ort: Zürich (CH)
Fachmesse für industrielle Pumpen, Armaturen & Prozesse
Datum: 26.-27. November 2025
Ort: Zürich (CH)
Internationale Fachmesse für Lebensmittelzusatzstoffe
Datum: 02.-04. Dezember 2025
Ort: Paris (D)
Jahrestagung für Informationen, Innovationen und Diskussionen zu aktuellen Entwicklungen im NEM-Bereich
Datum: 04.-05. Dezember 2025
Ort: Düsseldorf (D)
Fachmesse der Schweizer Bau- und Immobilienwirtschaft
Datum: 20.-23. Januar 2026
Ort: Basel (CH)
Schweizer Fachmesse für Verpackungslösungen und -technologien
Datum: 28.-29. Januar 2026
Ort: Bern (CH)
Fachmesse für Intralogistik, Distribution, Transport und E-Logistik in der Schweiz
Datum: 28.-29. Januar 2026
Ort: Bern (CH)
Kongress über aktuelle Entwicklungen, Innovationen und Herausforderungen im Bereich Recycling
Datum: 30. Januar 2026
Ort: Biel/online (CH)
Weltleitmesse für Süsswaren und Snacks
Datum: 01.-04. Februar 2026
Ort: Köln (D)
Internationale Zuliefermesse für die Süßwaren- und Snackindustrie
Datum: 01.-04. Februar 2026
Ort: Köln (D)
Nationale Handelstage für Schweizer Käse
Datum: 02.-03. Februar 2026
Ort: Aarau (CH)
Weltweite Messe aller Frisch-Produkte
Datum: 04.-06. Februar 2026
Ort: Berlin (D)
Schweizer Fachmesse für die Bereiche Trinkwasser, Abwasser und Gas
Datum: 04.-06. Februar 2026
Ort: Bulle (CH)
Schweizer Fachmesse und ein Treffpunkt für die Getränkeindustrie, insbesondere für Brauer und Getränkeproduzenten
Datum: 05.-06. Februar 2026
Ort: Aarau (CH)
Konferenz und Messe, die sich mit der Zukunft der Ernährung
Datum: 08.-10. Februar 2026
Ort: Stuttgart (CH)
Kongress für Trend-Getränke für Handel & Gastronomie
Datum: 09. Februar 2026
Ort: Aarau (CH)
Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel
Datum: 10.-13. Februar 2026
Ort: Nürnberg (D)
Fachmesse für Retail Technology (Einzelhandelstechnologie)
Datum: 22.-26. Februar 2026
Ort: Düsseldorf (D)
Fachmesse für den Investitionsbedarf des Handels
Datum: 22.-26. Februar 2026
Ort: Düsseldorf (D)
International führende Fachmesse mit Kongress für gedruckte Elektronik
Datum: 24.-26. Februar 2026
Ort: München (D)
Leitmesse für Hotellerie, Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien
Datum: 13.-17. März 2026
Ort: Hamburg (D)
Internationale Fachmesse für Weine und Spirituosen
Datum: 15.-17. März 2026
Ort: Düsseldorf (D)
Internationale Fachmesse für Intralogistik
Datum: 24.-26. März 2026
Ort: Stuttgart (D)
Weltleitmesse für Labortechnik, Analytik, Biotechnologie und analytica conference
Datum: 24.-27. März 2026
Ort: München (D)
Festival für nachhaltige und faire Schokoladenproduktion
Datum: 29. März 2026
Ort: Zürich (CH)
Messe für den gesamten industriellen Sektor in Frankreich und darüber hinaus
Datum: 30. März-02. April 2026
Ort: Paris (F)
International Messe für alle Technologien rund um die industrielle Transformation
Datum: 20.-24. April 2026
Ort: Hannover (D)
Führende Schweizer Fachtagung für die Lebensmittelbranche
Datum: 23. April 2026
Ort: Luzern (CH)
Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft
Datum: 04.-07. Mai 2026
Ort: München (D)
Internationale Messe für Nahrungsergänzungsmittel
Datum: 05.-06. Mai 2026
Ort: Barcelona (ESP)
Internationale Fachmesse für die Verpackungsindustrie und die zugehörige Prozessindustrie
Datum: 07.-13. Mai 2026
Ort: Düsseldorf (D)
Veranstaltung für Fachleute aus dem Bereich Lebensmittelrecht
Datum: 08. Mai 2026
Ort: Wädenswil (CH)
Internationale Fachmesse für Sensorik, Mess- und Prüftechnik
Datum: 09.-11. Juni 2026
Ort: Nürnberg (D)
Internationale Fachmesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie
Datum: 11.-14. Mai 2026
Ort: Mailand (I)
Internationale Fachmesse für Produkte wie Frisch-, Kühl- und TK-Lebensmittel, Getränke und haltbare Lebensmittel sowie Non-Food-Kategorien wie Kosmetika, Gesundheits- und Schönheitsartikel sowie Haushalts- und Küchenprodukte.
Datum: 19.-20. Mai 2026
Ort: Amsterdam (NL)
Fachmesse für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Datum: 20.-21. Mai 2026
Ort: Zürich (CH)
Konferenz für die Berufsbildung in der Schweizer Tech-Industrie
Datum: 23. Juni 2026
Ort: Bern (CH)
Internationale Fachmesse und Konferenz für funktionelle, vegane und Bio-Lebensmittel sowie deren Zutaten
Datum: 16.-17. Juni 2026
Ort: Wien (A)
Konferenz für Innovationen und Lösungen im Bereich der Standardisierung, Identifikation und Geschäftsprozesse
Datum: 18. Juni 2026
Ort: Bern (CH)
Internationale Fachmesse für Filter- und Trenntechnologie
Datum: 30. Juni-02. Juli 2026
Ort: Köln (D)
Fachmesse für Industrieautomation
Datum: 26.-27. August 2026
Ort: Zürich (CH)
Messe für Instandhaltung und Services
Datum: 15. bis 19. September 2026
Ort: Stuttgart (D)
Fachmesse und Branchentreff für die Chemie- und Life-Science-Industrie in der Westschweiz
Datum: 23.-24. September 2026
Ort: Lausanne (CH)
Weltleitmesse der Kältetechnik
Datum: 13.-15. Oktober 2026
Ort: Nürnberg (D)
Internationale Fachmesse für die Lebensmittelindustrie
Datum: 17.-21. Oktober 2026
Ort: Paris (F)
Fachmesse für das Bäcker- und Konditorenhandwerk
Datum: 24.-27. Oktober 2026
Ort: Stuttgart (D)
Fachmesse für das Fleischerhandwerk und die mittelständische Fleischindustrie
Datum: 07.-09. Novmber 2026
Ort: Stuttgart (D)
Europäische Fachmesse für die Getränkewirtschaft
Datum: 10.-12. November 2026
Ort: Nürnberg (D)
Weltleitmesse und Konferenz der Elektronik
Datum: 10.-13. November 2026
Ort: München (D)
Leitmesse für die Verpackungs- und Intralogistikbranche
Datum: 24.-26. November 2026
Ort: Paris (F)
Veranstaltung für Lebensmittel- und Getränkeinnovation
Datum: Februar 2027
Ort: Wädenswil (CH)
Internationale Zuliefermesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie
Datum: 23.-26. März 2027
Ort: Köln (D)
Datum: Mai 2027
Ort: Hannover (D)
Weltleitmesse für Prozessindustrie
Datum: 14.-18. Juni 2027
Ort: Frankfurt am Main (D)
Weltleitmesse für intelligente Automation und Robotik
Datum: 22.-25. Juni 2027
Ort: München (D)
Führende Weltmesse für Bäckerei, Konditorei und Snacks
Datum: 24.-28. Oktober 2027
Ort: München (D)
Weltleitmesse der Fleisch- und Proteinwirtschaft
Datum: 13.-18. Mai 2028
Ort: Frankfurt am Main (D)