Der Slogan «Kluger Rat – Notvorrat» stammt aus der Nachkriegszeit und wurde mit dem Ausbruch des Corona-Virus unerwartet aktuell. Dies löste Hamsterkäufe aus und führte zu grossen Lücken in den Teigwaren- und Reisregalen sowie im Konserven-Sortiment. Die Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs oder nach länger haltbaren Nahrungsmitteln wird über die erste Stressphase hinaus wohl auch mittelfristig erhöht bleiben. Während vielerorts in der Wirtschaft Stillstand herrscht, laufen die Maschinen von Nahrungsmittelherstellern bis tief in die Nacht und auch an den Wochenenden. Diesen Firmen fällt es in der Corona-Krise schwerer, die benötigten Rohstoffe aus dem Ausland zu beschaffen.
Versorgung mit Grundnahrungsmitteln gesichert
Genau in solchen Situationen koordiniert Selbsthilfeorganisation réservesuisse genossenschaft die Akteure der Privatwirtschaft, um die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln im Sinn der wirtschaftlichen Landesversorgung zu organisieren.
Hans Häfliger stellt als Geschäftsleiter klar: «Die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln ist sichergestellt. Der Nachschub über Importe ist zwar erschwert, die Kapazitäten und die Auswahl sind aber weiterhin gegeben.» Bei einer Verschärfung der Versorgungslage durch die Corona-Krise könnten Bund und Wirtschaft zur Überbrückung eines logistischen Nachschubproblems auf strategische Reserven, auf die sogenannten Pflichtlager, zurückgreifen. Häfliger präzisiert: «Bei einem grösseren sektoriellen, also warenspezifischen Ausfall, der zu einer nationalen Unterversorgung des Marktes führt, dürfte das entsprechende Pflichtlager geöffnet werden. Sollte es gar zu einem Totalausfall an Grundnahrungsmittelimporten kommen, könnte die Versorgung während einer Periode von 3–4 Monaten überbrückt werden.»
Bindeglied zwischen Wirtschaft und Behörden
Die réservesuisse genossenschaft stellt das Bindeglied zwischen Privatwirtschaft und Behörden dar. Sie vertritt die Interessen der Mitglieder in der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung und informiert über die Versorgungslage ihrer gelagerten Waren. Im Auftrag des Bundes kontrolliert sie zudem die Lagerbestände der Pflichtlagerhalter sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht. Eine wichtige Leistung für die Mitglieder bietet in Krisenzeiten nicht zuletzt die Absicherung gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung und richtet eine angemessene Entschädigung für die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwendungen aus. Der Schutz betrifft in erster Linie unversicherbare Risiken, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind, soweit sie während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung auf den Pflichtlagern entstehen. Nahrungsmittel, die zur Sicherstellung der Versorgung des Landes der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind, benötigen eine Einfuhrbewilligung, die sogenannte «Generaleinfuhrbewilligung». Die réservesuisse bewirtschaftet im Auftrag des Bundes sowohl die Einfuhrbewilligungen als auch die Garantiefonds. Dazu erhebt sie Garantiefondsbeiträge, welche sie zur Deckung der Lagerkosten und zum Ausgleich von Preisrisiken auf Pflichtlagerwaren verwendet.
Wirtschaftliche Landesversorgung als historischer Lernprozess
Die Geschichte der wirtschaftlichen Landesversorgung ist eng verknüpft mit der Geschichte des Bundesstaates. Deshalb ist es wenig überraschend, dass die Einschätzung der Versorgungssituation durch den Bund in direkten Zusammenhang mit den Konflikten des 19. und 20. Jahrhunderts gestellt werden kann. Die Verschiebung der Prioritäten von kriegsbedingten Versorgungsengpässen hin zu schweren Mangellagen muss im Rahmen desselben Kontextes betrachtet werden. Die immer stärkere Vernetzung der Wirtschaft im Zuge der Globalisierung und die hohe Dynamik moderner Versorgungsprozesse verlangen eine zunehmend raschere Reaktion auf Störungen. Als Störungen, d.h. reale Gefährdungen, gelten der Klimawandel mit vermehrt auftretenden negativen Umweltereignissen, Epidemien, Handelskonflikten und deren Auswirkungen auf die immer komplexeren Versorgungsketten. Sie stehen heute im Fokus der wirtschaftlichen Landesvorsorge.
Ernährungswirtschaft ist systemrelevant
«Systemrelevant»: Ein meist eher verwaltungstechnisch und bescheiden erscheinender Begriff macht derzeit Geschichte. Auf Intervention beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) erhielt die Foederation der Schweiz. Nahrungsmittel-Industrien (fial) Ende März 2020 die offizielle schriftliche «Bestätigung der Versorgungsrelevanz» für alle ihre Mitgliedfirmen und damit die Anerkennung der Nahrungsmittelindustrie als kritische Infrastruktur. Die Bestätigung kann in der Unternehmenspraxis als Argumentationshilfe betreffend Nacht- und Sonntagsfahrverboten, Arbeitszeitenregelungen, Ausnahmen von der Mobilmachung beigezogen werden. Eine unmittelbare, bundesrechtliche Wirkung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
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