SYSTEMRELEVANTE NAHRUNGSMITTELBRANCHE IN CORONA-ZEITEN
Die aktuelle Pandemiesituation ist die schlimmste weltweite Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie schränkt unsere Freiheiten massivst ein und zwingt uns gewisse Haltungen zu hinterfragen – und dies innert kürzester Zeit!
LH – In einer solchen Krisensituation wird das Gefühl von Sicherheit enorm wichtig. Die Versorgungslage mit Lebensmitteln in der Schweiz ist robust und war jederzeit sichergestellt. Wir haben zum Glück, nach wie vor einen relativ hohen Selbstversorgungsgrad bei den Grundnahrungsmitteln und eine gesunde Verarbeitungsindustrie. Die fial-Mitglieder produzierten teilweise unter Volllast, um die temporär gestiegene Nachfrage zu decken. Diese Leistung der in der Schweiz produzierenden Nahrungsmittelhersteller anerkannte auch Bundesrat Parmelin in einer Medienkonferenz ausdrücklich. Wenige Tage später gelang es der fial, zu erreichen, dass alle ihre Mitglieder pauschal als zur kritischen Infrastruktur gehörend, anerkannt wurden! Die Erfahrungen mit dem WC-Papier haben zu deutlich aufgezeigt, was es bedeuten könnte, wenn in den Läden auch nur ein Rayon an Lebensmitteln leer wäre!
Besondere Anliegen der fial
Die fial hat bereits frühzeitig die spezifischen Bedürfnisse der Nahrungsmittelbranche aufgenommen. Wir waren uns aber von Beginn weg bewusst, dass viele unserer Mitgliedunternehmen – abgesehen von den Bereichen, welche stark gastronomielastig oder vorwiegend exportorientiert sind – im Durchschnitt zu den eher glücklichen Branchen gehören, die in der Krise ähnlich viel oder teilweise sogar mehr Umsatz generieren. Die Anliegen (wir sprachen bewusst nicht von Forderungen) mussten dementsprechend mit Fingerspitzengefühl vorgetragen werden. Die fial hat dabei die Relevanz und besondere Leistung ihrer Mitglieder in der Pandemie hervorgehoben und so in verschiedenen Gremien mit Hochdruck darauf hingearbeitet, dass die spezielle Situation und die Anliegen der Nahrungsmittelindustrie in der Pandemielage anerkannt werden.
Intervention bei BR Parmelin und BR Maurer
Wir haben die Bundesräte Parmelin und Maurer am Ende der ersten Woche der «besonderen Lage» angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die besondere Bedeutung der Lebensmittelhersteller hinreichend Berücksichtigung finden muss. Dieselbe Botschaft konnten wir an einer Besprechung mit der Bundeshausfraktion der FDP aber auch über verschiedene andere Kanäle einspeisen.
Konkrete Forderungen der fial
Zusammengefasst forderten wir, dass die Nahrungsmittelbranche als Teil der kritischen Infrastruktur gezählt wird und gewisse Erleichterungen in der sich täglich verschärfenden Krisensituation erhalten müsse. Insbesondere ging es um folgende Punkte:
- Die Mitarbeiter von Nahrungsmittelherstellernsollen von der Mobilisierung der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes ausgenommen werden.
- Für die Nahrungsmittelindustrie soll eine Flexibilisierung der Vorgaben des Arbeitsgesetzes insbesondere in den Bereichen Nacht-, Sonntags- und Überzeitarbeit geschaffen werden, damit unsere Mitgliedunternehmen die Versorgung auch bei Fortdauer der Situation sicherstellen können.
- Die Nahrungsmittelhersteller sollen einen privilegierten – der medizinischen Versorgung untergeordneten – Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Masken, Handdesinfektionsmitteln) und Oberflächendesinfektionsmitteln erhalten.
- Die Nahrungsmittelhersteller sollen bei der Zollabfertigung von Rohstoffen, Verpackungsmaterialien und Maschinenteilen zur Einfuhr priorisiert werden.
- Ausländische Grenzgänger, die in der Nahrungsmittelindustrie arbeiten, sollen bei der Einreise gleich behandelt werden, wie diejenigen in der medizinischen Versorgung.
Unsere Interventionen auf verschiedenen Ebenen haben bereits rasch erste Früchte getragen. So wurden die sogenannten «green lanes» kurz darauf auch für nahrungsmittelproduzierende Betriebe geöffnet.
Pauschale Bestätigung der Versorgungsrelevanz
Am 30. März 2020 ist es der fial sodann gelungen, eine pauschale Bestätigung der Versorgungsrelevanz für alle ihre Mitgliedfirmen zu erlangen. Dies war insbesondere durch die Unterstützung des Direktors des Bundesamtes für Landwirtschaft (der in der Milizorganisation der WL Leiter des Fachbereichs Ernährung des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung BWL ist) sowie nach Diskussionen mit dem Leiter des Fachbereichs Ernährung und Heilmittel des BWL möglich. Diese pauschale Bestätigung der Versorgungsrelevanz für eine ganze Branche ersparte den fial-Mitgliedern je einzeln ein entsprechend begründetes Gesuch einzureichen und stellte ein Novum dar. Die Bestätigung der Versorgungsrelevanz hat zurzeit – wie auch die einzelbetriebliche Anerkennung – keine unmittelbaren, Rechtswirkungen auf Bundesebene. Sie kann den Unternehmen aber bei den Diskussionen betreffend Nacht- und Sonntagsfahrverboten, Arbeitszeitenregelungen, Ausnahmen von der Mobilmachung etc. dienen, um die Relevanz der Anliegen um besondere Behandlung zu untermauern.
Motivation der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter einzelner Betriebe begannen sich offenbar zu fragen, weshalb sie täglich zur Arbeit gehen und sich damit auch einem Ansteckungsrisiko aussetzen sollten, währenddem ihre Kollegen aus anderen Berufen zu Hause bleiben und möglichst jeden Kontakt zur Aussenwelt vermeiden mussten. Um einen zusätzlichen Abfluss von dringend benötigten Arbeitskräften zu vermeiden, versuchten wir ein Motivationsschreiben von Bundesrat Parmelin an die Mitarbeitenden in der Nahrungsmittelindustrie zu erwirken, wie es auch einzelne Kantone verschickt haben. Leider erfolglos. Die bereits getätigten, öffentlichen Aufrufe insbesondere der Bundespräsidentin müssten hier gemäss WBF genügen, da viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens genau gleich betroffen seien. Immerhin ist es uns aber gelungen, die ausdrückliche Erwähnung unserer Wertschöpfungskette durch Bundesrat Parmelin in einer Pressekonferenz zu erreichen.
ERLEICHTERTE LEBENSMITTEL-DEKLARATION
Eine weitere, konkrete Erleichterung für die Nahrungsmittelhersteller trat am 17. April 2020 in Kraft: Die Lockerung der Deklarationsvorschriften während der Krise.
LH – Vor dem Hintergrund, dass in der Pandemiesituation gewisse Importe sowohl von Verpackungsmaterial als auch von Rohstoffen zeitweise nur mit Verzögerungen oder gar nicht möglich sein könnten, wurde in der fial die Diskussion über mögliche Erleichterungen oder sogar die Aussetzung von Deklarationsvorschriften angestossen. Die fial hat daher beim BLV das Thema einer möglichen Lockerung der Deklarationsvorschriften aufgeworfen und war zusammen mit den anderen betroffenen nationalen Dachorganisationen (SBV, SKS) von Beginn weg intensiv in die Diskussion involviert. Der Entwurf des Konzeptes zur Schaffung einer pauschalen Ausnahmebestimmung zu den lebensmittelrechtlichen Deklarationsvorschriften wurde in der Kommission Lebensmittelrecht diskutiert und grundsätzlich positiv aufgenommen.
trustbox praxisnah umsetzen
Die fial hat die Schaffung eines einheitlichen Portals, auf dem sämtliche Produkte mit Abweichungen gesammelt und einheitlich publiziert würden, geprüft. Aufgrund der Tatsache, dass GS1 Switzerland mit der Lösung trustbox bereits über ein Portal verfügt, auf dem sich eine solche Lösung einfach realisieren lässt, wurde darauf verzichtet, ein eigenes neues Portal aufzubauen. GS1 Switzerland stellt zusätzlich auch eine Vorlage des roten Klebers zur Verfügung, welcher auf den betroffenen Produkten angebracht werden kann. Es ist somit für die Kunden möglich, sich mit nur einer kostenlosen App oder über eine kostenlose Website über alle gewünschten Produkte zu informieren.
❱ www.trustbox.swiss
Dr. Lorenz Hirt (LH) Geschäftsführer der fial