In Zeiten des Klimawandels und steigender Umweltanforderungen rücken natürliche Kältemittel immer stärker in den Fokus der Kälte- und Klimatechnik. Substanzen wie Ammoniak (R717), Kohlendioxid (R744) oder Kohlenwasserstoffe (z. B. Propan, R290) gelten als besonders umweltfreundlich, da sie kein oder nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial (GWP) aufweisen. Doch ihr Einsatz bringt auch technische und sicherheitsrelevante Herausforderungen mit sich. Ein zentrales Missverständnis in der Praxis besteht darin, technische Sicherheit und normative Zulässigkeit gleichzusetzen. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Risikoanalyse gemäss SN EN 378 an und ist zugleich eine der am häufigsten missverstandenen Anforderungen.
SN EN 378: Warum Grenzwerte keine Optimierungsziele sind
Die Normenreihe SN EN 378-1 bis 4 definiert die Sicherheits- und Umweltanforderungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen über deren gesamten Lebenszyklus. In der Planungspraxis stehen dabei häufig die Tabellen zur maximal zulässigen Kältemittelfüllmenge im Vordergrund. Diese bewerten Kombinationen aus Kältemittelklassifikation, Aufstellungsort und Nutzungskategorie.
Dabei wird jedoch oft übersehen, dass diese Tabellen kein Rechenwerkzeug zur Optimierung der Füllmenge darstellen. Vielmehr handelt es sich um eine normative Vorentscheidung darüber, welche Risiken ohne zusätzliche Massnahmen als akzeptabel gelten. Die EN 378 folgt damit einem klaren sicherheitstechnischen Prinzip: Zunächst werden Standardanwendungen definiert – erst in einem zweiten Schritt werden Abweichungen und zusätzliche Massnahmen geregelt.
Risikoanalyse nach Abschnitt 4.3 – Pflicht, nicht Kür
Abschnitt 4.3 der SN EN 378-3 fordert für kältetechnische Komponenten ausdrücklich eine Risikoanalyse auf Basis eines Sicherheitskonzepts. Für Planer ist dabei entscheidend, diesen Abschnitt nicht als formale Zusatzanforderung zu verstehen, sondern als zentrales Instrument zur konzeptionellen Einordnung der Anlage.
Die Risikoanalyse dient dazu, Gefährdungen systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Sie beantwortet insbesondere die Frage, ob der gewählte Aufstellungsort, die Nutzungskategorie und die Zugänglichkeit mit dem eingesetzten Kältemittel vereinbar sind – oder ob alternative Konzepte wie ein separater Maschinenraum, eine Freiluftaufstellung oder Zugangsbeschränkungen erforderlich werden.
„Nicht zulässig“ bedeutet nicht immer dasselbe
In der Praxis wird ein Tabellenfeld mit der Aussage „nicht zulässig“ häufig als endgültiges Projekt-Aus interpretiert. Diese Lesart greift jedoch zu kurz – zumindest für bestimmte Kältemittelklassen.
Die EN 378 unterscheidet bewusst zwischen nicht oder schwach brennbaren Kältemitteln (z. B. A1, A2L) und hoch brennbaren Kältemitteln der Klasse A3. Während bei A1- und A2L-Kältemitteln unter klar definierten Voraussetzungen zusätzliche Schutzmassnahmen zu alternativen Auslegungen führen können, verfolgt die Norm bei A3 einen deutlich restriktiveren Ansatz.
Für A3-Kältemittel sind die maximal zulässigen Kältemittelfüllmengen in den jeweiligen Anwendungsfällen als verbindliche Grenzen zu verstehen. Technische Massnahmen wie Gasdetektion, Lüftung oder automatische Abschaltung erhöhen zwar die Sicherheit der Anlage, erlauben jedoch keine Überschreitung der normativ festgelegten Füllmengen. In diesen Fällen ist „nicht zulässig“ tatsächlich als verbindliche normative Grenze zu lesen.
Risikoanalyse: Eintrittswahrscheinlichkeit reduzieren, nicht normative Grenzen verschieben
Die Risikoanalyse arbeitet mit zwei zentralen Grössen: dem möglichen Schadensausmass und der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses. Bei brennbaren Kältemitteln ist das in der EN 378 akzeptierte Schadensausmass bewusst begrenzt. Zusätzliche Massnahmen können die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brand- oder Explosionsereignisses reduzieren, nicht jedoch das von der Norm akzeptierte maximale Schadenspotenzial erweitern.
Für die Planungspraxis bedeutet dies: Gasdetektion, Notlüftung, bauliche Trennung oder organisatorische Massnahmen sind essenzielle Sicherheitsbausteine, ersetzen jedoch keine konzeptionellen Entscheidungen zur Anordnung und Nutzung der Anlage.
Konsequenzen für die Planung
Für Planer von Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Die Risikoanalyse ist kein Instrument zur „Reparatur“ einer normativ unzulässigen Konstellation. Sie ist vielmehr ein Werkzeug, um frühzeitig das richtige Anlagenkonzept zu wählen.
Insbesondere bei A3-Kältemitteln entscheidet nicht die Anzahl zusätzlicher Sicherheitseinrichtungen über die Zulässigkeit, sondern die Kombination aus Aufstellungsort, Zugangsbereich und Anlagenkonzept. Wer diese Parameter frühzeitig richtig festlegt, vermeidet spätere Zielkonflikte zwischen Technik, Norm und Genehmigungsfähigkeit.
Fazit
Natürliche Kältemittel sind aus der zukünftigen Kältetechnik nicht mehr wegzudenken. Ihr Einsatz verlangt jedoch von Planern ein präzises Verständnis der normativen Logik der SN EN 378. Die Risikoanalyse verbindet technische Sicherheit mit normativer Akzeptanz – sie verschiebt jedoch keine festgelegten Grenzen. Entscheidend für eine erfolgreiche Planung ist daher nicht, wie sicher eine Anlage technisch gemacht werden kann, sondern ob ihr Grundkonzept innerhalb des von der Norm definierten Rahmens liegt.
Weiterführende Informationen
- Mehr zum Thema Kältemittel und Wärmepumpen: https://www.safetycenter.ch/arbeitssicherheit-irm/arbeitssicherheit/kaeltemittel-und-waermepumpen
- Webseite Kältemittel des BAFU: https://www.bafu.admin.ch/de/kaeltemittel
- Schweizerischer Verband für Kältetechnik: https://www.svk-asf-atf.ch/
- GebäudeKlima Schweiz: https://gebaeudeklima-schweiz.ch/de/
Weitere Informationenen unter www.safetycenter.ch