Allergiefreie Sortimente – Chance und Herausforderung

Lebensmittel-Unternehmen, die speziell auf Allergiebetroffene ausgerichtete Sortimente anbieten wollen, müssen über entsprechend angepasste Herstellprozesse verfügen. Beatrice Zobrist von der SAS Service Allergie Suisse SA gibt Auskunft, worauf zu achten ist.

Die SAS Service Allergie Suisse SA ist eine unabhängige Gütesiegelagentur und Zertifizierungsstelle für Konsumgüter und Dienstleistungen, die unter besonderer Berücksichtigung der Allergie- und Intoleranzproblematik hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie prüft Produkte und Dienstleistungen nach strengsten Richtlinien auf deren Verträglichkeit für Betroffene und vergibt nach Erfüllung aller Anforderungen das Schweizer Allergie-Gütesiegel zusammen mit einem Zertifikat. Service Allergie Suisse ist als Tochtergesellschaft der Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz im Besitz der weltweiten Verwendungsrechte für das Schweizer Allergie-Gütesiegel.

Beratung, Information und Zertifizierung
«In Zusammenarbeit mit aha! Allergiezentrum Schweiz und anderen Partnern bieten wir individuelle Beratungen, Kurse und Seminare an, auch für interessierte Verarbeitungsunternehmen», erläutert Beatrice Zobrist das Unterstützungsangebot. Beatrice Zobrist gibt eine Übersicht zu den Voraussetzungen: «Ein Allergenmanagement beginnt beim Einkauf der Rohstoffe und endet beim verpackten Produkt. Grundsätzlich müssen die Hersteller die Prozesse örtlich oder zeitlich trennen und eine Kreuzkontamination verhindern können. Die Infrastruktur und die Prozessabläufe müssen jeweils kundenorientiert angeschaut werden. Je nach Produkt, Allergen und /oder Grösse des Betriebes ist eher eine räumliche Trennung sinnvoll oder nur eine zeitliche möglich.» Oftmals müssten Reinigungsprozesse angepasst werden oder die Produktionsreihenfolgen, ergänzt Zobrist.

Das Allergie-Gütesiegel wird nach einem definierten Zertifizierungsprozess und unter Einbezug von drei unabhängigen Instanzen vergeben. Die Antragstellung geht an die Service Allergie Suisse, danach beurteilt eine technische Kommission, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung grundsätzlich zertifizierbar ist und den Vorgaben der erarbeiteten Reglemente entspricht. Bei positivem Befund entscheidet eine zweite Kommission bestehend aus spezialisierten medizinischen Fachleuten, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung für Menschen mit Allergien geeignet ist und ihnen einen Mehrwert bringt. Die Einhaltung der Vorgaben wird in einem dritten Schritt durch unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstellen sichergestellt. Dies geschieht in der Regel vor Ort im Rahmen des Produktionsprozesses. Bei einer Zulassung als Verarbeitungsbetrieb gilt es, die Einhaltung der Anforderungen gegenüber der externen Zertifizierungsstelle zu belegen. Beatrice Zobrist zu den Aufwänden: «Jährlich wird ein Überwachungsaudit durchgeführt und alle drei Jahre findet ein Re-Audit statt. Zusätzlich ist Service Allergie Suisse berechtigt, jederzeit und unangemeldet Qualitätskontrollen in den Produktionsbetrieben durchzuführen. Die Kosten basieren auf fixen Basis- und Zertifizierungskosten nach Anzahl Produkte und einer umsatzabhängigen variablen Lizenzgebühr».

Branchenstandards erleichtern Zertifizierung
Für die Erlangung des Schweizer Allergie-Gütesiegels ist die Erfüllung gewisser Branchenstandards erforderlich oder eine gute Zulassungsgrundlage. Der Nachweis einer Qualitätsmanagementnorm (z.B. ISO 9001) als organisatorische Voraussetzung für ein Qualitätsmanagement ist zwingend. Ein effektives Allergenmanagement unterstützt die Erreichung der spezifischen Anforderungen wirksam. Die Anforderungen an ein Allergenmanagement entsprechen grundsätzlich den Vorgaben eines HACCP-Konzepts nach Codex Alimentarius. Deren Zweckbestimmung kann sinngemäss auch durch eigene Leitlinien gewährleistet werden, welche auf den Grundsätzen eines HACCP-Konzepts beruhen. Als ideale Voraussetzung gelten Zertifizierungsstandards nach der Global Food Safety Initiative (GFSI) wie BRC, IFS oder FSSC 22000.

Verbindliche rechtliche Vorgaben für Deklaration
Die Anforderungen des Schweizer Allergie-Gütesiegels basieren auf dem schweizerischen Lebensmittelrecht. Für die Auslobung «glutenfrei» gelten die Anforderungen gemäss Art. 41 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), für «laktosefrei» diejenigen gemäss Art. 42 LIV. Für die Auslobungen «ohne Milch» etc. muss ein Grenzwert von 50 g pro Kilogramm eingehalten werden. Auf dieser Grundlage sind Deklarationen wie «Mayonnaise ohne Ei», «Gemüsebouillon ohne Sellerie» oder «Vanille-Cornet ohne Milch» zulässig. Eine Datenbank gibt Einblick in die zertifizierten Sortimente (siehe Link).

Blick auf die Verkaufsregale
Die auf Allergiebetroffene ausgerichteten Sortimente haben sich erfolgreich etabliert, wesentlich dank dem Engagement der beiden «orangen» Grossgenossenschaften. Coop hat bereits frühzeitig in Zusammenarbeit mit Interessengruppen, Fachgesellschaften und Kompetenzzentren eine Produktlinie für Lebensmittelunverträglichkeit oder -allergie entwickelt und 2006 unter dem Label «Free From» auf den Schweizer Markt gegebracht. «Heute bieten wir das breiteste Angebot für Personen mit Lebensmittelunverträglichkeiten im Schweizer Detailhandel mit über 500 Free-From-Produkten», gibt Coop-Mediensprecherin Andrea Bergmann auf Nachfrage Auskunft. «Immer mehr Produkte lassen wir von Service Allergie Suisse zertifizieren», ergänzt Bergmann. «Über 200 unserer Produkte wurden bereits mit dem Schweizer Allergie-Gütesiegel ausgezeichnet und es folgen immer mehr. Das zertifizierte Sortiment umfasst neben Nahrungsmitteln auch Kosmetik- und Haushaltsprodukte.»

Die Nachfrage bei Alexandra Kunz, Mediensprecherin beim Migros-Genossenschafts-Bund, ergibt ein ähnliches Bild. «Die Zusammenarbeit der Migros mit aha! Allergiezentrum Schweiz besteht schon seit 2008. Seit zehn Jahren führen wir unser Allergikersortiment mit dem aha!-Gütesiegel. Aktuell führen wir 187 zertifizierte aha!-Produkte im Sortiment. Davon sind 169 Lebensmittel und 18 Near-Non-Food-Produkte», so Alexandra Kunz zum Hintergrund der langjährigen Kooperation. Sie ergänzt: «Der Ausschlag für die Lancierung des aha!-Sortiments gaben die wachsende Nachfrage nach diesen Produkten und der Wunsch nach einem einheitlichen Produktauftritt und einer einheitlichen Kommunikation. Für die Zusammenarbeit mit aha! Allergiezentrum Schweiz haben wir uns entschieden, weil wir in diesem anspruchsvollen Thema mit einem kompetenten Partner zusammenarbeiten wollten.»

www.service-allergie-suisse.ch



LEBENSMITTEL-INDUSTRIE 9/10 2018

EVENTS

IFFA

Internationale Leitmesse – Technology for Meat and Alternative Proteins

Datum: 03.-08. Mai 2025

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TUTTOFOOD

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Datum: 20.-22. Mai 2025

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Datum: 23.-25. September 2025

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Internationale Zuliefermesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie

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Internationale Leitmesse der Prozessindustrie

Datum: 14.-18. Juni 2027

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drupa

Weltweit führende Fachmesse für Drucktechnologien

Datum: 09.-17. Mai 2028

Ort: Düsseldorf (D)

Bezugsquellenverzeichnis