Automatica
Die Leitmesse für intelligente Automation und Robotik
Datum: 24.-27. Juni 2025
Ort: München (D)
Im Zusammenhang mit der Revision des Lebensmittelrechts in der Schweiz beleuchtet der nachfolgende Fachartikel verschiedene Aspekte der Lebensmittelgesetzgebung aus Sicht der EU.
In der Schweiz ist mit der Revision des Lebensmittelrechts zum 1. Mai 2017 das Positivprinzip aufgegeben und eine Bewilligungspflicht für neuartige Lebensmittel (sog. Novel Food) eingeführt worden. Ein solches grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für neuartige Lebensmittel gilt in der Europäischen Union bereits seit Anfang 1997. Die Verordnung (EG) Nr. 258/97 vom 27. Januar 1997 wurde aber bereits seit einigen Jahren als aktualisierungsbedürftig angesehen, weshalb nach einem im Jahr 2011 gescheiterten Versuch und einem erneuten Versuch aufgrund des Vorschlags vom 18. Dezember 2013 die neue Verordnung (EU) 2015/2283 vom 25. November 2015 veröffentlicht wurde. Die neue Novel-Food-Verordnung wird ab dem 1. Januar 2018 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbare Geltung haben.
Wann ist ein Lebensmittel ein Novel Food?
Entscheidend für das Bestehen einer Bewilligungspflicht ist die Frage, wann ein Lebensmittel als «neuartig» im Sinne der Verordnung anzusehen ist. Die Voraussetzungen für die Annahme eines Novel Food wurden dabei beim Übergang von der bisherigen zur neuen Verordnung weitestgehend beibehalten. So bleibt es insbesondere weiterhin bei dem Stichtag 15. Mai 1997. Novel Food sind demnach solche Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in mindestens eine der Novel-Food-Kategorien (Ziffern i bis x) fallen. Ein Vergleich mit den bisherigen Novel-Food-Fallgruppen zeigt, dass die Kategorien i), ii), iv) und vii) der neuen Novel-Food-Verordnung im Prinzip den bisherigen Fallgruppen (Buchstaben c) bis f)) entsprechen. Die anderen sechs Kategorien der neuen Verordnung sind demnach neu oder weichen zumindest wesentlich von der bisherigen Rechtslage ab, so dass eine nähere Betrachtung der Kategorien iii), v), vi), viii), ix) und x) geboten ist.
a. Materialien mineralischen Ursprungs:
Die bisherige Verordnung hat keine spezielle Fallgruppe für Lebensmittel, die aus Stoffen mineralischen Ursprungs bestehen. Aus diesem Grund hat der EuGH in Sachen «Klinoptilolith» entschieden, dass der Begriff «neue primäre Molekularstruktur» dergestalt weit auszulegen ist, dass hiervon auch ein Stoff mineralischen Ursprungs erfasst sein können. Diese Rechtsprechung des EuGH wird in Zukunft durch die neue Novel Food-Kategorie iii) ersetzt, die Lebensmittel, die aus Materialien mineralischen Ursprungs bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden, ausdrücklich erfasst.
b. Insekten / ganze Tiere: Insekten werden in der bisherigen Verordnung ebenfalls nicht explizit erwähnt. Nach der aktuell (noch) gültigen Verordnung (EG) 258/97 können tierische Lebensmittel nur im Hinblick auf Tierisolate neuartig sein. Entsprechende Zubereitungen aus Insekten fallen daher bereits in den Regelungsbereich der bisherigen Verordnung. Die Verwendung ganzer Insekten ist dagegen bisher nicht erfasst. Zukünftig können gemäss Kategorie v) aber auch Lebensmittel, die aus ganzen Insekten bestehen, Novel Food sein.
c. Geklonte Tiere: Um Regelungslücken zu vermeiden, unterfallen Lebensmittel aus geklonten Tieren vorläufig der Kategorie v) und werden wegen nicht herkömmlicher Zuchtverfahren als zulassungspflichtig bewertet, solange keine besonderen Rechtsvorschriften für Lebensmittel aus geklonten Tieren vorliegen.
d. Zell- oder Gewebekulturen:
g. Nahrungsergänzungsmittel: Ein Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 ausschliesslich als oder in Nahrungsergänzungsmittel verwendet wurde, darf nach diesem Datum mit demselben Verwendungszweck in der EU in Verkehr gebracht werden. Ist dagegen eine andere Verwendung des Lebensmittels – also nicht in oder als Nahrungsergänzungsmittel – beabsichtigt, ist der Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung eröffnet. Diese Differenzierung wurde bereits in der bisherige Praxis angewendet, obwohl der Wortlaut der VO (EG) 258/97 hierfür keinen Anhaltspunkt bietet. Durch die neue Kategorie x) wird zumindest für Rechtsklarheit gesorgt.
Was gilt für Lebensmittel aus einem Drittland?
Während im Schweizer Recht zumindest darauf abgestellt wird, ob das Erzeugnis vor dem 15. Mai 1997 «weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU» als Lebensmittel verwendet wurde, ist nach EU-Recht für die Frage der Neuartigkeit ausschliesslich das Gebiet der Europäischen Union von Bedeutung. Eine bisherige Verwendung als Lebensmittel in der Schweiz ist daher aus Sicht der EU insoweit irrelevant. Auf internationaler Ebene wurde die EU in der WTO heftig von Drittländern kritisiert, die die Novel-Food-Zulassung als Handelshemmnis betrachten, weil sie Lebensmitteln, die in ihrem Ursprungsland eine sichere Verwendungsgeschichte haben, den Zugang zum Markt versperrt. Im Rahmen der Revision wurde deshalb entschieden, ein vereinfachtes Meldeverfahren für «traditionelle Lebensmittel aus Drittländern» einzuführen, um den Marktzugang für diese Art von Produkten zu erleichtern. Lebensmittel aus Drittländern, die in der EU als neuartige Lebensmittel gelten, werden aber nur dann als «traditionelle Lebensmittel aus Drittländern» betrachtet, wenn sie aus der Primärproduktion (Erzeugung, Aufzucht oder Anbau von Primärprodukten) stammen, unabhängig davon, ob es sich um verarbeitete oder unverarbeitete Lebensmittel handelt. Ausserdem muss die bisherige Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in einem Drittland nachgewiesen werden. Das heisst, das Lebensmittel muss in mindestens einem Drittland (z.B. Schweiz) mindestens 25 Jahre lang als Bestandteil der üblichen Ernährung einer bedeutenden Anzahl von Personen verwendet worden sein.
Was steht im Novel-Food-Katalog?
Lebensmittel-Industrie Ausgabe 7/8 August 2017
Die Leitmesse für intelligente Automation und Robotik
Datum: 24.-27. Juni 2025
Ort: München (D)
Schweizer Messe für industrielle Automatisierung
Datum: 02.-04. September 2025
Ort: Bern (CH)
Fachmesse und Symposium: Inspiration, Weiterbildung und Netzwerk
Datum: 09.-10. September 2025
Ort: Luzern (CH)
Auf der Weltleitmesse der Getränke- und Liquid-Food-Industrie
Datum: 15.-19. September 2025
Ort: München (D)
Fachmesse für Prozess- und Labortechnologie
Datum: 16.-18. September 2025
Ort: Basel (CH)
Internationale Leitmesse für Reinigung und Hygiene
Datum: 23.-26. September 2025
Ort: Berlin (D)
Pharma.Manufacturing.Excellence
Datum: 23.-25. September 2025
Ort: Nürnberg (D)
Europäische Fachmesse für Verpackung, Technik, Veredelung und Logistik
Datum: 23.-25. September 2025
Ort: Nürnberg (D)
Weltweite Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie/Ausser-Haus-Markt
Datum: 04.-08. Oktober 2025
Ort: Köln (D)
Die Messe für Instandhaltung und Services
Datum: 21.-22. Oktober 2025
Ort: Stuttgart (D)
Fachkonferenz über Trends, Märkte und Management
Datum: 04. November 2025
Ort: Luzern (CH)
Messe und Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Datum: 04.-07. November 2025
Ort: Düsseldorf (D)
Der Schweizer Nutzfahrzeugsalon ist der Treffpunkt der Branche. Von Nutzfahrzeugprofis für Nutzfahrzeugprofis.
Datum: 05.-08. November 2025
Ort: Bern (CH)
Internationale Branchenplattform für Hotellerie, Gastronomie, Take-away und Care
Datum: 15.-19. November 2025
Ort: Basel (CH)
Die Schweizer Fachmesse für kommunales und industrielles Wassermanagement.
Datum: 26.-27. November 2025
Ort: Zürich (CH)
Schweizer Fachmesse für industrielle Instandhaltung und Facility Management
Datum: 26.-27. November 2025
Ort: Zürich (CH)
Die Fachmesse für industrielle Pumpen, Armaturen & Prozesse
Datum: 26.-27. November 2025
Ort: Zürich (CH)
Führende Plattform der Bau- und Immobilienwirtschaft
Datum: 20.-23. Januar 2026
Ort: Basel (CH)
The Future of Packaging Technology
Datum: 28.-29. Januar 2026
Ort: Bern (CH)
B2B-Plattform in der Schweiz für Fachkräfte des globalen Wasserkreislaufs
Datum: 04.-06. Februar 2026
Ort: Bulle (CH)
Fachmesse für den Investitionsbedarf des Handels
Datum: 22.-26. Februar 2026
Ort: Düsseldorf (D)
Die führende Fachmesse der Blech-, Metall- und Stahlbearbeitung in der Schweiz.
Datum: 11.-13. März 2026
Ort: Bern (CH)
Weltleitmesse für Labortechnik, Analytik, Biotechnologie und analytica conference
Datum: 24.-27. März 2026
Ort: München (D)
Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft
Datum: 04.-08. Mai 2026
Ort: München (D)
Führende Messe für Prozesse und Verpackung
Datum: 07.-13. Mai 2026
Ort: Düsseldorf (D)
Fachmesse für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Datum: 20.-21. Mai 2026
Ort: Zürich (CH)
Fachmesse für Industrieautomation
Datum: 26.-27. August 2026
Ort: Zürich (CH)
Networking. Forum. Aussteller
Datum: 23.-24. September 2026
Ort: Lausanne (CH)
Weltleitmesse der Kältetechnik
Datum: 13.-15. Oktober 2026
Ort: Nürnberg (D)
Fachmesse für Nahrungsmittel-Innovationen
Datum: 17.-21. Oktober 2026
Ort: Paris (F)
Weltleitmesse und Konferenz der Elektronik
Datum: 10.-13. November 2026
Ort: München (D)
The global marketplace for Packaging Processing Printing Handling
Datum: 23.-26. November 2026
Ort: Paris (F)
Internationale Zuliefermesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie
Datum: 23.-26. März 2027
Ort: Köln (D)
Internationale Leitmesse der Prozessindustrie
Datum: 14.-18. Juni 2027
Ort: Frankfurt am Main (D)
Weltweit führende Fachmesse für Drucktechnologien
Datum: 09.-17. Mai 2028
Ort: Düsseldorf (D)