Best-Practice für Swissness


Die revidierten Swissness-Regeln im Markenschutzrecht treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Fial hat eine Interpretationshilfe veröffentlicht, die als Best-Practice-Leitfaden zur Umsetzung des Regulierungspakets beigezogen werden kann.

Urs Furrer*

Nach der Veröffentlichung der Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel (HasLV) vor einem Jahr und der im November 2016 erscheinenden Verordnung des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu den Qualitäts- und Mengenausnahmen wird das neue Swissness-Regulierungspaket am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Interpretationshilfe der Branche
Die Bundesverwaltung hat verschiedene Dokumente zur Umsetzung der neuen Regeln publiziert. Diese sind teilweise hilfreich, teilweise aber auch unklar, unverhältnismässig oder nicht praktikabel. Zuletzt hat das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Aussagekraft seiner Unterlagen selbst relativiert, indem es diese als grundsätzlich «nicht sinnvoll» bezeichnete und die Branche aufforderte, den Interpretationsspielraum selbst zu nutzen, um die Abläufe in den Unternehmen «mit verhältnismässigem Aufwand Swissness-konform zu gestalten». Vor diesem Hintergrund hat die Fial eine Interpretationshilfe veröffentlicht (www.fial.ch). Dieser Best-Practice-Leitfaden behandelt auch Punkte, zu denen die Interpretation zwischen der Bundesverwaltung und der Industrie auseinandergeht. Solche Fälle sind zum Beispiel:

  • «Made in Switzerland», «Swiss Made»:
    Nach Auffassung der Bundesverwaltung muss ein Produkt, das mit «Made in Switzerland» oder «Swiss Made» gekennzeichnet ist, die Kriterien der neuen Gesetzgebung inklusive die Rohstoffvorgaben in jedem Fall erfüllen. Diese pauschale Haltung ist aus Sicht der Industrie nicht richtig, denn entscheidend ist, wie die Verkehrskreise solche Hinweise konkret verstehen. Dies kann je nach Fall klar oder auch weniger klar sein. Für unklare Fälle empfiehlt sich zur Risikominimierung die Prüfung von Bezeichnungen wie beispielsweise «Manufactured in Switzerland» oder «Processed in Switzerland». Dabei muss die angegebene Tätigkeit vollständig in der Schweiz erfolgen, und die Bezeichnung «Schweiz» darf in Bezug auf Farbe, Grösse, Platzierung und Art der Kennzeichnung nicht täuschend hervorgehoben werden. Ob ein entsprechender Hinweis mit einem Schweizerkreuz ergänzt werden darf, ist nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidend ist nach Meinung der Industrie, ob die Konsumenten angesichts der Grösse, Platzierung und Aufmachung des Kreuzes in der Lage sind, dieses als Hinweis auf einen bestimmten in der Schweiz stattfindenden Arbeitsschritt wahrzunehmen. Ist dies der Fall, ist das Anbringen eines Kreuzes gemäss dem Verständnis der Industrie zulässig. Bis zu einer gerichtlichen Klärung verbleibt aber eine gewisse Rechtsunsicherheit.
  • Hinweis auf Herstellerunternehmen in der Schweiz:
    Vorverpackte Lebensmittel müssen den Namen des Herstellers nennen. Die schweizerische Adresse des Herstellerunternehmens muss auch dann angegeben werden, wenn das Erzeugnis die neuen gesetzlichen Swissness-Kriterien nicht erfüllt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Konsumenten nicht über die Herkunft der Rohstoffe getäuscht werden. Eine Angabe wie «Hergestellt durch XY, Genéve (Schweiz), feinste Biskuit-Spezialitäten seit 1926» ist jedoch – auch auf der Vorderseite der Verpackung – zulässig, wenn das Erzeugnis die gesetzlichen Swissness-Kriterien zwar nicht erfüllt, es aber tatsächlich in der Schweiz hergestellt wird. Umstritten ist, ob eine solche Angabe mit einem Schweizerkreuz ergänzt werden darf. Die Bundesverwaltung ist auch diesbezüglich der Auffassung, dass dies nicht erlaubt sei. Wenn ein Kreuz aber aufgrund seiner Grösse und Positionierung offensichtlich auf den Sitz des Herstellerunternehmens hinweist und nicht auf die geografische Herkunft des gesamten Produkts (inkl. Rohstoffe), besteht gemäss Interpretation der Fial keine Täuschungsgefahr. Bis zu einem gerichtlichen Urteil verbleibt aber auch hier eine gewisse Rechtsunsicherheit.


Mängel der Umsetzungsverordnung
Die Umsetzungsverordnung enthält zahlreiche Mängel. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Halbfabrikate-Regelung oder um das Verfahren zur Feststellung der nicht erhältlichen Zutaten in der Schweiz:

  • Unbefriedigende Halbfabrikate-Regelung:
    Das Problem der Halbfabrikate-Regelung ist Folgendes: Selbst wenn ein Halbfabrikat die Swissness-Kriterien erfüllt (z.B. «Schweizer Mehl»), darf es beim Endprodukt – gemäss Verordnung – nicht gänzlich als Schweizer Rohstoff eingerechnet werden, sondern nur zu 80 Prozent. Ein höherer Anrechnungswert ist nur erlaubt, wenn das Halbfabrikat nach Herkunft seiner einzelnen Bestandteile aufgeschlüsselt werden kann. Praktikabler ist demgegenüber die Lösung für die übrigen Industrieprodukte: Hier gelten Halbfabrikate, welche die neuen Vorgaben erfüllen, als schweizerisch und können bei der Swissness-Berechnung des Endprodukts zu 100 Prozent berücksichtigt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das nicht auch für die Produkte der Nahrungsmittelindustrie gelten soll.

  • Ungleiche Behandlung bei nicht verfügbaren Rohstoffen:
    Auch bei den Ausnahmen wegen Nichtverfügbarkeit ist ein Vergleich zwischen der Nahrungsmittelindustrie und den übrigen Industrien aufschlussreich. So können alle Branchen selbst Listen mit nicht verfügbaren Materialien veröffentlichen. Die Nahrungsmittelindustrie muss hingegen für jede nicht verfügbare Zutat beim BLW ein Gesuch einreichen. Dabei müssen umfangreiche Konsultationen durchgeführt werden, bevor das Wirtschaftsdepartement in einer Verordnung über die Ausnahmen entscheidet. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.


Praxis des BLW gefährdet Absatzkanäle
Das BLW hat in letzter Zeit verschiedentlich Hand für pragmatische Lösungen geboten. In anderen Bereichen ist die Praxis des BLW aber weiterhin übertrieben restriktiv. Dies betrifft zum Beispiel die Nichtgewährung von Ausnahmen für in der Schweiz nicht erhältliche Kosher-Standards. Dies gefährdet Absatzmärkte der Schweizer Nahrungsmittelindustrie. Die Swissness-Umsetzungsverordnung bleibt zumindest in einer Startphase mit Mängeln und Rechtsunsicherheiten behaftet. Während dieser Zeit sind ein pragmatischer Vollzug und das Abstellen auf die Interpretation durch die Branchenorganisationen wichtig. Daneben sollten aber rasch auch Korrekturen an der Verordnung aufgegleist werden.

*Co-Geschäftsführer Fial



Lebensmittel-Industrie Ausgabe 11/12 Dezember 2016

EVENTS

Hannover Messe

Transfoming Industry Togheter

Datum: 22.-26. April 2024

Ort: Hannover (D)

IFAT

Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft

Datum: 13.-17. Mai 2024

Ort: München (D)

VITAFOODS EUROPE

Messe für Nutraceuticals, Functional Food & Drinks

Datum: 14.-16. Mai 2024

Ort: Genf (CH)

drupa

Weltweit führende Fachmesse für Drucktechnologien

Datum: 28. Mai-07.Juni 2024

Ort: Düsseldorf (D)

ArbeitsSicherheit Schweiz

Fachmesse für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Datum: 05.-06. Juni 2024

Ort: Zürich (CH)

Achema

Internationale Leitmesse der Prozessindustrie

Datum: 10.-14. Juni 2024

Ort: Frankfurt am Main (D)

SENSOR + TEST

Internationale Fachmesse für Sensorik, Mess- und Prüftechnik

Datum: 11.-13. Juni 2024

Ort: Nürnberg (D)

Swiss Green Economy Symposium

Das Swiss Green Economy Symposium ist die umfassendste Konferenz zu Wirtschaft und Nachhaltigkeit mit zunehmend internationaler Ausstrahlung. Seit 2013.

Datum: 27.-29. August 2024

Ort: Winterthur (CH)

all about automation

Fachmesse für Industrieautomation

Datum: 28.-29. August 2024

Ort: Zürich (CH)

maintenance Schweiz

Schweizer Fachmesse für industrielle Instandhaltung und Facility Management

Datum: 28.-29. August 2024

Ort: Zürich (CH)

Ilmac Lausanne

Networking. Forum. Aussteller

Datum: 18.-19. September 2024

Ort: Lausanne (CH)

FachPack

Europäische Fachmesse für Verpackung, Technik, Veredelung und Logistik

Datum: 24.-26. September 2024

Ort: Nürnberg (D)

W3+ Fair Jena

Europas führende Plattform für Forschung und Innovationskraft

Datum: 25.-26. September 2024

Ort: Jena (D)

SÜFFA

Die Fachmesse für die Fleischbranche

Datum: 28. - 30. September 2024

Ort: Stuttgart (D)

IN.STAND

Die Messe für Instandhaltung und Services

Datum: 08.-09. Oktober 2024

Ort: Stuttgart (D)

Chillventa

Weltleitmesse der Kältetechnik

Datum: 08.-10. Oktober 2024

Ort: Nürnberg (D)

SIAL

Fachmesse für Nahrungsmittel-Innovationen

Datum: 19.-23 Oktober 2024

Ort: Paris (F)

Südback

Fachmesse für das Bäcker- und Konditorenhandwerk

Datum: 26.-29. Oktober 2024

Ort: Stuttgart (D)

ALL4PACK EMBALLAGE

The global marketplace for Packaging Processing Printing Handling

Datum: 04.-07. November 2024

Ort: Paris (F)

Brennpunkt Nahrung

Fachkonferenz über Trends, Märkte und Management

Datum: 5. November 2024

Ort: Luzern (CH)

5. Future Food Symposium

 «Made in Switzerland - Gute Partnerschaften für mehr Ernährungssouveränität»

Datum: 8. Februar 2024

Ort: Online-Event (CH)

electronica

Weltleitmesse und Konferenz der Elektronik

Datum: 12.-15. November 2024

Ort: München (D)

Fi Europe

Internationale Fachmesse für Lebensmittelzusatzstoffe

Datum: 19.-21. November 2024

Ort: Frankfurt (D)

BrauBeviale

Europäische Fachmesse für die Getränkewirtschaft

Datum: 26.-28. November 2024

Ort: Nürnberg (D)

BioFach

Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel

Datum: 11.-14. Februar 2025

Ort: Nürnberg (D)

CCE International

Europas wichtigster Branchenevent für die Wellpappen- und Faltschachtelindustrie.

Datum: 11.-13. März 2025

Ort: München (D)

IFFA

Internationale Leitmesse – Technology for Meat and Alternative Proteins

Datum: 03.-08. Mai 2025

Ort: Frankfurt (D)

TUTTOFOOD

Internationale B2B-Messe für Food & Beverage

Datum: 05.-08. Mai 2025

Ort: Mailand (I)

iba

Die führende Weltmesse für Bäckerei, Konditorei und Snacks

Datum: 18.-22. Mai 2025

Ort: München (D)

LABVOLUTION

Europäische Fachmesse für innovative Laborausstattung und die Optimierung von Labor-Workflows

Datum: 20.-22. Mai 2025

Ort: Hannover (D)

Automatica

Die Leitmesse für intelligente Automation und Robotik

Datum: 24.-27. Juni 2025

Ort: München (D)

SINDEX

Schweizer Messe für industrielle Automatisierung

Datum: 02.-04. September 2025

Ort: Bern (CH)

Drinktec Deutschland

Auf der Weltleitmesse der Getränke- und Liquid-Food-Industrie

Datum: 15.-19. September 2025

Ort: München (D)

Oils + fats

Leitmesse der Öl- und Fettindustrie in Europa.

Datum: 15.-19. September 2025

Ort: München (D)

Ilmac

Fachmesse für Prozess- und Labortechnologie

Datum: 16.-18. September 2025

Ort: Basel (CH)

AM Expo

Fachmesse und Symposium: Inspiration, Weiterbildung und Netzwerk

Datum: 16.-17. September 2025

Ort: Luzern (CH)

CMS Berlin

Internationale Leitmesse für Reinigung und Hygiene

Datum: 23.-26. September 2025

Ort: Berlin (D)

POWTECH

Pharma.Manufacturing.Excellence

Datum: 23. - 25. September 2025

Ort: Nürnberg (D)

Anuga

Weltweite Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie/Ausser-Haus-Markt

Datum: 04.-08. Oktober 2025

Ort: Köln (D)

A + A

Messe und Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Datum: 04.-07. November 2025

Ort: Düsseldorf (D)

igeho

Internationale Branchenplattform für Hotellerie, Gastronomie, Take-away und Care

Datum: 15.-19. November 2025

Ort: Basel (CH)

AQUA Suisse

Die Schweizer Fachmesse für kommunales und industrielles Wassermanagement.

Datum: 26.-27. November 2025

Ort: Zürich (CH)

Pumps & Valves

Die Fachmesse für industrielle Pumpen, Armaturen & Prozesse

Datum: 26. - 27. November 2025

Ort: Zürich (CH)

EuroShop

Fachmesse für den Investitionsbedarf des Handels

Datum: 22.-26. Februar 2026

Ort: Düsseldorf (D)

interpack

Führende Messe für Prozesse und Verpackung

Datum: 07.-13. Mai 2026

Ort: Düsseldorf (D)

Bezugsquellenverzeichnis