EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel


Seit Jahren wird in Europa ein Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Verbraucherprodukte angewendet. Dieses Instrument soll dazu dienen, Lebensmittelskandalen vorzubeugen. Aber: Wie gut funktioniert das System in der Praxis tatsächlich? Die LI zeigt Fortschritte und Defizite der europäischen Schnellwarnung auf.



Dr. Dietmar Stutzer

Es war noch in der Anfangszeit des 2003 in seiner heutigen Gestalt eingeführten EU-Schnellwarnsystems für Lebensmittel: Zu jener Zeit kam es dazu, dass ungeachtet dieses Systems ein nur allzu markanter Lebensmittelskandal wie der des «Gammelkäses von Cremona» unmittelbar nach Eröffnung des Strafverfahrens wegen eben dieses Käseskandals zum ersten Mal an das Schnellwarnsystem gemeldet wurde. Damals waren in der Region um Cremona, seit jeher für seinen Grano Padana und für Schimmelkäsesorten bekannt, mehrere 100 Tonnen total verschimmelten Käses in den Handel gelangt, ohne dass in Europa etwas davon bemerkt worden wäre. Noch gewichtiger waren die Gammelfleischskandale in Deutschland 2005. Sie wurden vom Schweizer Zoll aufgedeckt, in Deutschland hatte man nichts bemerkt.

Die Alarmsysteme
Über Risiken, die von Bedarfsgegenständen, Lebens- oder Futtermitteln ausgehen, informieren mit schneller Weitergabe von Informationen zwei Schnellwarnsysteme: Das RASFF (Rapid Alert System Food and Feed) für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel und das RAPEX (Rapid Exchange of Information System) für Verbr aucherprodukte.
Die Rechtsgrundlage für das Schnellwarnsystem RASFF ist der Artikel 50 der EG-Verordnung Nr. 178/2002. In ihr sind allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt. Gehen die Meldungen von einem anderen Staat der EU aus, werden diese von der Europäischen Kommission (DG SANCO) nach der Übersetzung ins Englische an alle Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der Staaten, die sich wie Norwegen, Island und Liechtenstein angeschlossen haben, übermittelt. Die Kontaktstellen leiten diese dann an die Durchführungsbehörden für die Lebensmittelsicherheit weiter. In Deutschland sind es die Bundesländer, in Frankreich die Départements, in Italien und Spanien die Provinzen und in der Schweiz die Kantone. In der EU-Sprache handelt es sich dabei um das Downstream-Verfahren.

Die Unterschiede derAlarmübermittlung
Die Warnmeldungen (W) betreffen Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Futtermittel, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgehen kann und die sich in einem der am Schnellwarnsystem beteiligten Staaten im Verkehr befinden. Die Warnmeldung wird von dem Land herausgegeben, in dem ein vom Produkt ausgehendes Risiko festgestellt wurde. Befindet sich die betroffene Ware bereits beim Verbraucher, wird eine Warnung der Öffentlichkeit, etwa durch eine Pressemitteilung durch den Hersteller beziehungsweise Importeur oder die zuständige oberste Landesbehörde, veranlasst. Über die Ergebnisse solcher Rückrufaktionen sowie über weitere getroffene Massnahmen und die ermittelten Vertriebswege werden die anderen Mitgliedstaaten durch Folgemeldungen informiert. Informationsmeldungen (I) beziehen sich auf Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Futtermittel, von denen zwar ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht, es jedoch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf gibt, da sie sich zum Beispiel nicht im Verkehr befinden.
Grenzzurückweisungen (GZ): Geht ein Risiko von einem Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstand oder Futtermittel aus, das an einer der Aussengrenzen der EU überprüft wurde, dann wird die betroffene Lieferung von der Einfuhr zurückgewiesen und entweder in das Herkunftsland zurückgesendet oder an Ort und Stelle unschädlich vernichtet. Nachrichten (N): So werden alle Meldungen bezeichnet, die keine Warn- oder Informationsmeldungen sind, aber dennoch bedeutsame Informationen für die Überwachungsbehörden über Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Futter mittel enthalten.

Rückwirkung des Schnellwarnsystems
Im Mai 2003 wurde von den französischen Behörden zum ersten Mal im Schnellwarnsystem RASFF über den Nachweis des unzulässigen Farbstoffes Sudanrot in Chili und Chilierzeugnissen berichtet. Die kontaminierten Gewürze und Lebensmittel, die unter Verwendung der betroffenen Gewürze hergestellt worden waren, wurden von den Importeuren oder den Herstellern zum grossen Teil freiwillig unter Aufsicht der Behörden vom Markt genommen. Die Meldungen im Schnellwarnsystem zu Sudanrot waren für die Europäische Kommission der Anlass für den Erlass von gemeinschaftsweiten Vorschriften zur Einfuhr von Chili, Curry, Kurkuma und Palmöl (2005/402/EG), die diese Produkte einer besonderen Kontrolle unterstellen. Dies als Beispiel für die Rückwirkung des Schnellwarnsystems auf die Lebensmittelrechtsgebung.

Warnmeldungen steigend
Die Tendenz der Lebensmittelwarnungen ist steigend. 2009 wurde eine Steigerung von 12 Prozent gegenüber 2008 verzeichnet. Ähnlich hoch sind die Steigerungen der Folgejahre. 2013 gab es insgesamt 8528 Meldungen. Zu den häufigsten Gefahren in Informationsmeldungen zählten krankheitserregende Mikroorganismen, Pestizidrückstände, Schwermetalle und Verstösse bei der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen. 52 Prozent dieser Informationsmeldungen betrafen Erzeugnisse aus Drittländern. China stand und steht weit im Vordergrund.
In vier von zehn Fällen wurden bedenkliche Erzeugnisse gemeldet, die an den EU-Grenzen zurückgewiesen wurden. Wenn eine ernsthafte und anhaltende Gefahr festgestellt wird, schreibt die EU-Kommission die Behörden des betroffenen Landes an und fordert sie zu Abhilfemassnahmen auf. Sie können vom Entzug von Betriebsgenehmigungen bis zur Aussetzung von Exporten oder verstärkten Kontrollen reichen.

Verbesserungen feststellbar
Mit dem Schnellwarnsystem können Fortschritte, aber auch Defizite festgestellt werden. Bei der Gefahrenquelle Aflatoxine etwa – einem äusserst krebserregenden Stoff – galten die Meldungen in der Mehrheit Pistazien. Inzwischen sind die Meldungen für iranische Pistazien seit mehreren Jahren rückläufig. Nachdem die Menge der eingeführten Pistazien aber gleichbleibt, deutet dies auf eine Verbesserung hin. Künftig soll es ein Entwicklungsprojekt zur Förderung des Aufbaus eines weltweiten Schnellwarnsystems für Lebensmittelsicherheit geben. Die Kommission hat Länder ausserhalb der EU beim Aufbau nationaler Systeme zur Verbesserung des Verbraucherschutzes unterstützt und im Rahmen der Initiative «Bessere Schulung für sichere Lebensmittel» Seminare organisiert. Auch hat sie einen regionalen Pilotversuch von Thailand, Vietnam, Malaysia, Kambodscha, den Philippinen und Myanmar (Birma) für ein Schnellwarnsystem finanziell gefördert.
Im Ergebnis sollen nach Vorstellungen der Kommission alle nationalen und regionalen Systeme in einem globalen Netz von Lebensmittelschnellwarnsystemen zu sammengefasst werden. Die Schweiz, die 2009 die veterinärmedizinischen Grenzkontrollen der EU eingeführt hat, ist in das RASFF nur bei der Grenzkontrolle tierischer Erzeugnisse integriert. In der Realität ist damit aber der wichtigste und grösste Teil des Handelsverkehrs zwischen der «Käsegrossmacht Schweiz» und der EU erfasst, ebenso die gewichtigen Fleischeinfuhren der Schweiz. Eine Lücke zeigt sich bei Obst und Gemüse. Die Schweiz ist einer der interessantesten Einfuhrmärkte für Obst und Gemüse in Europa. Die EHEC-Krise hat gezeigt, welche Risiken hier möglich sind. In der EHECKrise hat im übrigen nicht das Schnellwarnsystem, sondern haben die Reaktionen darauf versagt, vor allem der allzu redseligen Politiker in Deutschland.

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iba

Führende Weltmesse für Bäckerei, Konditorei und Snacks

Datum: 24.-28. Oktober 2027

Ort: München (D)

IFFA

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Datum: 13.-18. Mai 2028

Ort: Frankfurt am Main (D)

Bezugsquellenverzeichnis