Die diesjährige Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung widmete sich dem Thema «Zulassungen» hinsichtlich verschiedener Produkte und Stoffe sowie unter Einbezug internationaler Aspekte. Die Tagungsleiterin und ZHAW-Dozentin Dr. Evelyn Kirchsteiger-Meier präzisierte in ihren einführenden Worten das Oberthema «Zulassungen» der Tagung. Dieses sei umfassender zu verstehen als nur in Bezug auf «Bewilligungen». Vielmehr gehe es grundsätzlich um die Verkehrsfähigkeit von Produkten und Stoffen, den Markteintritt und damit zusammenhängende Fragestellungen.
Gelegenheit zum Fachaustausch
Die Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung richtet sich jeweils an Fach- und Führungskräfte der Lebensmittelbranche, insbesondere aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Compliance/Regulatory Affairs/Lebensmittelrecht, Einkauf, Entwicklung und Produktion. Ebenfalls angesprochen sind Lebensmittelverbände, Behörden, Beratungsunternehmen im Bereich Lebensmittelrecht und weitere interessierte Kreise. Wie jedes Jahr standen die Referenten und Referentinnen zur Verfügung, um ihr Fachwissen zu teilen und anregende Diskussionen zu führen. Die Tagung bot einmal mehr die Gelegenheit, persönliche Kontakte mit anderen Experten und Expertinnen und das fachliche Netzwerk zu pflegen und zu erweitern.
Umfassende Regelwerke im Überblick
Adrian Kunz, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Recht beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), zeigte eine aktuelle Übersicht zu den Anpassungen von Verordnungsanhängen mit Lebensmittelrecht-Bezug. Zu diesem Zweck warf er zuerst einen Blick zurück und erinnerte daran, dass das alte Lebensmittelrecht, in Kraft bis 1. Mai 2017, auf dem sogenannten «Positivprinzip» basierte, d. h. dass nur Lebensmittel verkehrsfähig waren, die in einer Verordnung mit ihrer Sachbezeichnung umschrieben waren. Nicht umschriebene Lebensmittel mussten bewilligt werden. Unter dem aktuellen Lebensmittelrecht, in Kraft seit 1. Mai 2017, wurde eine liberalere Regelung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln eingeführt, indem das «Positivprinzip» abgeschafft wurde; der Paradigmenwechsel fördert die Eigenverantwortung der Marktteilnehmer. Massgeblich ist, dass die Lebensmittel sicher sind und das Täuschungsverbot sowie die übrigen lebensmittelrechtlichen Anforderungen beim Inverkehrbringen beachtet werden.
Christine Siebenrock, Leiterin Qualitätsmanagement/Sicherheit, Gesellschaft für Arbeit und Wohnen, Basel, beleuchtete die Sonderrolle der Verarbeitungshilfsstoffe, insbesondere im Hinblick auf Zulassung und Kennzeichnung. Die Referentin stellte dabei die Erkenntnisse ihrer nebenberuflich an der Juristischen Fakultät Universität Bayreuth erstellten interdisziplinären Dissertation zur Thematik vor.
Für Schweizer Marktteilnehmer, die neuartige Lebensmittel sowohl in der Schweiz als auch in der EU in Verkehr bringen möchten, interessant sein, eine Bewilligung direkt in der EU anzustreben. Dr. Marcel-Antoine Duhs, Teamleiter im Bereich Novel Foods und Food Improvement Agents beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin, erläuterte daher das Konsultationsverfahren und die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln in der EU, inklusive der administrativen Prozesse.
Weitere Fachbeiträge rundeten das weite Themenfeld ab, über den Rahmen EU-Schweiz hinaus. Dominic Watkins, Partner und zuständig für Global Regulatory Compliance and Investigations bei DWF Law LLP, London, behandelte die Regulierung von Produkten im Vereinigten Königreich (UK) nach dem Brexit. Martin McNeese, McNeese Customs & Commerce srl, Vicenza, führte in das US-amerikanische GRAS-System (Generally Recognized as Safe) ein.
Nächste Tagung: Freitag, 8. Mai 2026
ZHAW-Dozentin Dr. Evelyn Kirchsteiger-Meier blickt bereits voraus: «Gerne organisierte die Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht im ILGI (Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation) der ZHAW diese jährliche Plattform für Lebensmittelrecht-Fachleute. Die nächste Tagung ist auf den Freitag, 8. Mai 2026, geplant. Über das Thema und das detaillierte Programm wird rechtzeitig informiert.»