Der Verein «Sorten für morgen» ist erfreut, dass der Bundesrat das Potenzial der neuen Technologien für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion erkannt hat. Ganz besonders begrüsst er den Weg über ein Spezialgesetz. Damit beschränkt der Bundesrat die Regulierung auf Anwendungen, welche mit herkömmlichen Züchtungsverfahren vergleichbar und unbedenklich sind. Auf den ersten Blick scheinen die Hürden des Gesetzesentwurfs sowohl für die Züchtung wie auch für die Inverkehrbringung neuer Sorten zu hoch. Das wäre bedauerlich, bieten die neuen Technologien doch Möglichkeiten, schneller und präziser Sorten zu entwickeln, welche robuster sind und weniger Pflanzenschutzmittel benötigen.
Der Verein «Sorten für morgen» wird den Entwurf zusammen mit seinen Mitgliedern, welche die gesamte Wertschöpfungskette abbilden, vertieft prüfen und dabei die internationalen Entwicklungen berücksichtigen. Die jüngsten Entscheide in der EU, so etwa der Entscheid des Rates der Europäischen Union vom 14. März 2025, signalisieren eine liberalere Regelung. Daran sollte sich die international stark vernetzte Schweiz, die fast 50 Prozent ihrer Lebensmittel importiert, orientieren, um technische Handelshemmnisse zu vermeiden. Der Forschungsstandort Schweiz sowie die hiesige Land- und Ernährungswirtschaft sollen die neuen Technologien auch wirklich zum Einsatz bringen können – dies im Interesse der Produzenten, der Konsumenten und der Umwelt.