Schweizer Lebensmittelrecht und Bilaterale III – bitte geben Sie uns eine Übersicht.
Im Rahmen der Bilateralen III soll auch ein Protokoll zur Lebensmittelsicherheit unterzeichnet werden. Es geht im Kern darum, einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum zu schaffen, der die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen stärkt und den Konsumentenschutz entlang der gesamten Lebensmittelkette erhöht. Für Schweizer Lebensmittelunternehmen wird es in der Praxis dabei keine spürbaren Veränderungen geben, denn das Schweizer Lebensmittelrecht stimmt schon heute zu über 90 Prozent mit dem EU-Recht überein und ist damit bereits grösstenteils harmonisiert.
Warum braucht es dann überhaupt ein neues Protokoll zur Lebensmittelsicherheit?
Das bestehende Landwirtschaftsabkommen regelt den Handel mit lebenden Tieren, Tierprodukten und Lebensmitteln tierischer Herkunft. Das neue Protokoll deckt künftig auch nichttierische Lebensmittel sowie die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab. Damit wird ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen, der den Gesundheitsschutz und die Lebensmittelsicherheit stärkt. Mit den Bilateralen III erhält die Schweiz auch den dringlich erforderlichen verstärkten Zugang und Einbezug in das europäische Informations- und Warnsystem für Lebensmittel.
Wie sieht es aus mit der Eigenständigkeit der Schweizer Agrarpolitik?
Hier bleibt die Schweiz weiterhin eigenständig. Dies ist in den Erwägungen des Änderungsprotokolls zum Landwirtschaftsabkommen so festgehalten.
Und die Importbestimmungen?
Wir sind mit dem bestehenden Landwirtschaftsabkommen bei den tierischen Produkten schon in das EU-System integriert. Bei den pflanzlichen Produkten haben wir spezifische Importbestimmungen, wie z. B. die vor einigen Jahren eingeführte Zertifikatspflicht für Produkte aus Japan nach dem Fukushima-Vorfall, die jeweils mit der EU harmonisiert sind.
Ändert sich etwas bezüglich weiterer spezieller Qualitätsstandards?
Nein, hier wird sich mit dem Lebensmittelsicherheitsprotokoll nichts ändern. Es enthält aber zentrale Ausnahmen zugunsten der Schweiz. Zum Beispiel behält sie ihre hohen Standards bei genveränderten Organismen und beim Tierschutz bei.
Bezüglich Bioprodukten gilt weiterhin die gegenseitige Anerkennung der Bio-Verordnungen.
Die Schweiz beschränkt saisonal die Importe von beispielsweise Früchten und Gemüse – wird dies auch in Zukunft noch möglich sein?
Ja, denn sowohl die Agrarpolitik als auch der Grenzschutz sind nicht Teil des Lebensmittelsicherheitsprotokolls. Das bestehende Landwirtschaftsabkommen bleibt in Bezug auf die tarifären Vereinbarungen mit der EU unverändert.
Kontrovers wird der vorgesehene Schlichtungs- Mechanismus diskutiert – wie würde dieses Verfahren in der Praxis ablaufen?
Der Gemischte Ausschuss für Lebensmittelsicherheit ist verantwortlich für das ordnungsgemässe Funktionieren des Lebensmittelsicherheitsprotokolls. Im Falle von Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung des Lebensmittelsicherheitsprotokolls, etwa wenn die Schweiz einen neuen Rechtsakt der EU im Geltungsbereich des Protokolls nicht übernehmen kann oder will, wird dies in diesem Gremium beraten. Gelingt es im Gemischten Ausschuss nicht, eine Lösung zu finden, so kann jede Partei verlangen, dass ein Schiedsgericht nach den festgelegten institutionellen Regeln entscheidet.
Was heisst «einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen» genau?
Bedeutend ist vor allem, dass die Schweiz künftig Zugang und Einsitz in relevante EU-Gremien erhält, etwa bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA oder bei den EU-Schnellwarnsystemen. Damit erfährt die Schweiz zeitgleich mit der EU von möglichen Gesundheitsrisiken entlang der gesamten Lebensmittelkette und kann schneller reagieren. Gleichzeitig erhält sie neu ein Mitspracherecht und kann ihre Interessen und Anliegen einbringen, etwa bei Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln.
Stichwort «Schnellwarnsysteme». Vor Kurzem gab es den europaweiten Rückruf von verunreinigter Babynahrung …
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wertvoll und wichtig eine noch engere Zusammenarbeit mit der EU ist. Der direkte Zugang zum EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel, dem sogenannten RASFF, ermöglicht es der Schweiz künftig, Informationen über Gesundheitsrisiken in Produkten in Echtzeit zu erhalten. So können wir schneller agieren, statt zu reagieren.
Müssen Unternehmen bei Lebensmittelkontrollen oder im Kontakt mit Behörden mit Veränderungen rechnen?
Im Alltag wird sich nichts ändern. Das gilt für Lebensmittelunternehmen ebenso wie für Kleinstanbieter, Marktstände, Vereinsanlässe oder Hofläden. Wie gesagt ist das Schweizer Lebensmittelrecht schon heute praktisch identisch mit demjenigen der EU. Es gelten weiterhin dieselben Hygienevorschriften und Qualitätsanforderungen.
Die amtlichen Kontrollen von Lebensmittelbetrieben erfolgen heute und auch in Zukunft durch unsere kantonalen Vollzugsbehörden, nicht durch die EU. Die EU-Kommission führt weiterhin Audits zu den nationalen Kontrollsystemen durch. Das gilt für die EU-Mitgliedstaaten, für die Schweiz und auch für andere Drittstaaten. Das ist schon heute Standard.
Gibt es Bereiche, in denen es für Unternehmen einfacher wird?
Ja. Schweizer Unternehmen profitieren vom vereinfachten gegenseitigen Marktzugang, durch den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse sowie administrativer Hürden und Doppelspurigkeiten, und von einer stärkeren Rechts- und lanungssicherheit durch einheitliche Regeln.
Können Sie Praxisbeispiele nennen?
Produkteinführungen auf beiden Märkten, also in der Schweiz und in der EU, werden einfacher und schneller. Weil dieselben Vorschriften gelten, reicht künftig ein einziges Dossier. Gleichzeitig gelten im Sinne der gleichen Regeln auch harmonisierte Kontroll- und Dokumentationspflichten für Unternehmen.
Die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit von Produkten ist zentral, aber heute teilweise aufwendig. Wenn künftig alle Informationen in einem gemeinsamen Datensystem mit den Rohstoffen mitwandern, wird der Aufwand kleiner und das System gleichzeitig effizienter.
Welche Auswirkungen ergeben sich für die in der Praxis mit Selbstkontroll- und QM-Systemen wie HACCP, ISO 22000 oder FSSC 22000?
Für Betriebe, die bereits mit solchen Normen arbeiten, wird es operativ keine spürbaren Änderungen geben. HACCP ist sowohl in der EU als auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. ISO und FSSC sind freiwillig, erhöhen aber mit einer Zertifizierung den Marktzugang und die Glaubwürdigkeit der Produkte.
Was läuft aktuell auf Verhandlungs- und Politik-Ebene?
Das Protokoll ist fertig verhandelt und Teil des Gesamtpakets der Bilateralen III. Die politische Diskussion im Parlament ist angelaufen, die Entscheide von Parlament und Volk stehen aber noch bevor.
Die EU arbeitet derzeit am sogenannten Omnibus- Paket. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, Berichtspflichten zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gleichzeitig muss man feststellen, dass auch das Schweizer Parlament im Lebensmittelrecht in den letzten Jahren etliche neue Regelungen beschlossen hat, die für Unternehmen zusätzlichen Aufwand bedeuten.
Was würde bei einer Ablehnung konkret passieren?
Ehrlich gesagt ist das keine Option. Es gäbe keinen sofortigen Systembruch. Aber es würde ein schleichendes Risiko entstehen. Dazu gehören ein eingeschränkter Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen, mehr regulatorische Hürden im Export in die EU, weniger Rechtssicherheit und langfristig Wettbewerbsnachteile. Besonders für stark exportorientierte Unternehmen der Schweizer Lebensmittelbranche wäre das Risiko relevant.
Es wird oft unterschätzt, wie viel guten Willen die EU der Schweiz in der Vergangenheit entgegengebracht hat. Zum Beispiel stellt die EU aktuell für die Schweiz die Grenzkontrollen für Lebensmittelimporte tierischer Produkte sicher. Für solche Aufgaben haben wir als kleines Land gar nicht die personellen Ressourcen.
Was raten Sie Lebensmittelbetrieben, die die Diskussion um die Bilateralen III mit einer gewissen Unsicherheit verfolgen?
Sich faktenbasiert informieren, kritische Fragen stellen und sich transparente Antworten von den Fachleuten geben lassen, die tatsächlich an den EU-Verhandlungen beteiligt waren.
Vielen Dank für das Gespräch!