Unseren Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren in den Kantonen Graubünden und Glarus sind jeweils ca. 800 Betriebe zugeteilt. Damit ist auch eine «Führungsaufgabe» verbunden. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure müssen einen Betrieb nicht nur begleiten, sondern mit ihm auf eine Reise hin zu einem höheren Lebensmittelsicherheitslevel gehen. Manche Betriebe machen sehr gern mit, weil sie einen Nutzen darin sehen, andere haben eine eher verweigernde Haltung. Damit auch diese Einsicht für das haben, was angeordnet wird, brauchen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure viel Sozialkompetenz und Fingerspitzengefühl. Personen, die sich für die Funktion als amtliches Kontrollorgan bewerben, bringen oft sehr romantische Vorstellungen mit: Ein bisschen durch den Kanton reisen, hier ein paar Kommandos durchgeben, da ein bisschen nachschauen, vielleicht eine Busse erteilen. Aber so einfach ist das nicht. Unsere Arbeit erfordert viel Fachkompetenz, und je nach Situation und Betriebsgrösse ist die Verhältnismässigkeit bei der Anordnung von Massnahmen zu wahren.
Bei der Kontrolle verfolgen wir einen risikobasierten Ansatz – gute Betriebe werden weniger häufig kontrolliert als schlechte. Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt indes bei den Herstellern und Inverkehrbringern, unsere Aufgabe ist die Überwachung der Selbstkontrolle. Dabei fokussieren wir auf die grundlegenden Aspekte der Lebensmittelsicherheit, um mögliche Gefahren von den Konsumentinnen und Konsumenten fernzuhalten. Risikobasierte Probenahmen finden aufgrund von Erfahrungswerten statt. Neben Erfahrungswerten orientieren wir uns am Risikomonitoring «Seismo», das vom Bund betrieben wird und im weltweiten Pressespiegel nach globalen Risiken recherchiert. Jeden Monat bekommen wir eine nach Gefahrenpotenzial sortierte Übersicht in unterschiedlichen Rubriken: chemische, physikalische, mikrobielle Risiken bis hin zu Betrug. Wir erhalten dadurch zusätzliche Anregungen für unsere Untersuchungskampagnen.
Aktuelle Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft verändern unsere Arbeit und bringen neue Herausforderungen. So hat die Pandemie das Heimcatering befeuert, also Kleinstproduktionen in der eigenen Küche, die einen Mittagstisch oder Speisen zum Mitnehmen anbieten. Heimcatering erfährt weiterhin Zuwachs. Das Problem ist, dass unser Amt das meist nur zufällig mitbekommt, da die Heimcaterer zumeist nicht wissen, dass sie sich bei uns melden müssen.
Ein grundsätzlich begrüssenswerter Trend sind Massnahmen, die sich der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung widmen. Doch wer übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln, deren MHD schon abgelaufen ist? Experimentierfreude begegnet uns bei veganen Ersatzprodukten für tierische Lebensmittel. Diese Erzeugnisse sind oft wie Fleisch- oder Molkereiprodukte aufgemacht und damit täuschend. Auf der Verpackung streichen einige Hersteller einfach die Wörter «Milch» oder «Fleisch» durch und meinen, damit wäre die Sache für alle klar. Um Verwechslungen mit dem tierischen Original zu vermeiden, muss aber unmissverständlich deklariert werden. Herausforderungen bringen zudem Neuheiten bei den Gebrauchsgegenständen mit sich. Zum Beispiel Bambusgeschirr, das dem Namen nach ökologisch erscheint. Allerdings ist im verwendeten Bambuspulver Melaminharz eingebunden, welches giftiges Melamin und Formaldehyd abgeben kann. Solche Produkte müssen vom Markt genommen werden. Gesundheits und Täuschungsschutz als wichtige Grundpfeiler des Lebensmittelgesetzes geben sich hier die Hand.
Matthias Beckmann, Kantonschemiker Graubünden/Glarus
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