Überzeugende Qualitätspolitik


Vor mehr als 20 Jahren begann die EU-Kommission mit dem Herkunftsschutz nach geografischer Ursprungsbezeichnungen für Lebensmittel. Nach langer Aufbauarbeit ist daraus eine Erfolgsgeschichte geworden.


Dr. Dietmar Stutzer

Damals, 1992, als die EU-Kommission ihren ersten Schritt zu dem System des Schutzes geografischer Ursprungsbezeichnungen und traditionell hergestellter Lebensmittel unternahm, waren fast alle dagegen, besonders alle wesentlichen deutschen Agrar-Organisationen, weithin unterstützt von den dänischen. Einen grossen Teil dieser Ablehnung hatte sich die damalige EU-Kommission selber eingehandelt, weil das vorgeschlagene System schlecht oder eigentlich gar nicht erklärt wurde. Vor allem berief man sich nur auf das französische Vorbild. Die Gegner machten sich vor allem an der damals berühmten Frage fest: Wer wird jetzt geschützt: Der Allgäuer oder der Emmentaler? Und was wird die Schweiz dazu sagen? Werden die Allgäuer Emmentaler-Käsereien nach dem Schutz dieser Bezeichnung vielleicht der Bevölkerung des Emmentales Leibrenten bezahlen müssen, weil sie den Allgäuern erlaubt, ihren Heimatsnamen als geografische Ursprungsbezeichnung zu verwenden? Keiner fand eine Antwort.

Rechtlich vor Missbrauch geschützt
Der Gedanke, dass ein künftiges Freihandelsabkommen mit den USA das EU-Qualitätssystem für Lebensmittel – denn das ist der Schutz von Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Herstellungsweisen für Lebensmittel inzwischen geworden – aushebeln könnte, hat gegenwärtig viele Gefolgsleute, obwohl die USA bisher dazu nichts erklärt haben. Doch diese Bedenken liefern wenigstens einen lohnenden Ansatz, um sich einen Überblick über die eigentlich einzigartige Erfolgsgeschichte dieses Qualitätssystems zu verschaffen, mit dem die EU – weitgehend unbeabsichtigt – endlich doch in eine sogar überzeugende Qualitätspolitik für Lebensmittel eingetreten ist, von der im damaligen Abschlussjahr des Binnenmarktes 1992 kaum in Ansätzen die Rede sein konnte. Der Anfang waren 1992 Regeln «zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel». Die zugrundeliegende Verordnung (EWG) 2081/1992 wurde in den Jahren 2006 (Verordnung (EG) Nr. 510/2006) und 2012 (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012) dann nochmals erweitert. Agrarprodukte und Lebensmittel sind gemäss Artikel 13 dieser Regelung rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form oder begleitet ist von Zusätzen wie «nach Art» oder «Typ».

Internationale Vorläufer
Nationalstaatliche Vorbilder dafür waren die AOC-Siegel in der Schweiz und Frankreich, die DOP-, DOC- und DOGG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Der erste internationale Vorläufer war 1951 die Konvention von Stresa mit den ersten internationalen Vereinbarungen über Käsenamen, an der sich die sieben Länder Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und die Schweiz beteiligten. Die geschützten Produkte weisen Merkmale auf, die ausschliesslich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produktes und seiner geografischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen. Ein Lieblingsbeispiel dafür ist inzwischen der mit so vielen Fragezeichen versehene Allgäuer Emmentaler: Nur Milch aus dem Allgäu darf zur Herstellung des «Allgäuer Emmentaler» verwendet werden. Die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäu beeinflussen wesentlich die Güte des Rohstoffs Milch und damit des Allgäuer Emmentaler. Hinzu kommt das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. Der Allgäuer Emmentaler weist Merkmale auf, die ausschliesslich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen.

Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung
Anders das Gütezeichen «g.g.A.». Es soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. Mindestens eine Phase des Produktionsprozesses muss in dem Gebiet erfolgen, während das für ihre Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann. Mit «g.g.A.» gekennzeichnete Produkte besitzen somit eine spezifische Eigenschaft, die sie mit einer bestimmten Region verbinden. Auf diesem kombinierten Verfahren haben vor allem die östlichen EU-Nachbarländer ihr gesamtes Qualitätssystem für Lebensmittel und dessen öffentliche Darstellung aufgebaut. Bisher haben 30 polnische Produkte den EU-Anerkennungsschutz erhalten, wobei traditionell hergestellte Käsesorten und Obst und Gemüse bis hin zu Bohnen und Zwiebeln im Vordergrund stehen. Die Slowaken haben acht Produktarten eintragen lassen, die Tschechische Republik 20, Ungarn zwölf. Mit solcher Intensität ist während der Aufbauphase von keinem westeuropäischen EU-Land von diesem System Gebrauch gemacht worden.

Schutzsystem für Lebensmittelspezialitäten
Einzigartig reichhaltig ist das EU unabhängige Schutzsystem für Lebensmittelspezialitäten der Schweiz und zwar mit 33 Anerkennungen und einer Warteliste von gegenwärtig 13 Spezialitäten. Die Schweiz wird bald 50 Anerkennungen erreicht haben. Die Schweiz hat ein System geschaffen, das von den Unternehmen der Lebensmittelindustrie, auch wenn es sich um kleine Einheiten und nicht vor allem um Nestlé handelt, leicht zu handhaben ist. Das kann man dem EU-System, aber auch dem französischen Ursprung nicht bescheinigen.
Am 14. November 2014 gab es in Deutschland gemäss der DOOR- und BACCHUSDatenbank 117 geschützte Bezeichnungen. Hiervor sind 48 als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen und 69 als geschützte geografische Angabe. Käse, Fleisch, Obst- und Gemüsespezialtäten stehen zusammen mit Weinen im Mittelpunkt. Eine deutsche Eigenart ist, dass die Ursprungsbezeichnungen zu einem grossen Teil zu reinen Gattungsbezeichnungen geworden sind. Dieser Bedeutungswandel der Landschaftsnamen für Agrarprodukte zu Gattungsbegriffen tritt in den romanische Kulturen und der Schweiz kaum auf. Damit erklärt es sich, dass Getränke unter den Anerkennungen den ersten Platz einnehmen.
Gesetzgeber und Rechtsprechung haben es der Verkehrsauffassung überlassen, zu entscheiden, was die am Warenverkehr Beteiligten als eine anerkannte Herkunftsoder Gattungsbezeichnung gelten lassen wollen oder nicht. Hat eine solche Warenbezeichnung erst einmal diese Verkehrsgeltung erlangt, dann wird sie auch geschützt, unabhängig davon, ob es sich nun um einen Fantasienamen handelt oder um eine konkrete Landschaftsbezeichnung.

System der Zukunft
Der Gebrauch, den die Länder Mittelosteuropas von den Möglichkeiten gemacht haben, ist dem in Frankreich und der Schweiz am meisten ähnlich. Sie kennen alle eine Fülle von geografischen Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittelspezialitäten, definieren aber die «geografische Herkunft» mindestens ebenso oft national wie regional oder lokal. Beispiele dafür sind «Kolduny litva», gleichsam die litauischen Tortellini mit exzellenten Geschmackseigenschaften. Ähnlich die «Pierogi», gleichfalls den Tortellini verwandt, die mit Fleisch, Käse, Waldfrüchten oder auch mit Gemüse gefüllt sein können. Es gibt sie als «polnische Pierogi», als litauische und als russische. Angeboten werden sie nebeneinander, aber jeder Käufer weiss, dass er eine Spezialität wählt, wenn er sich für eine Ursprungsbezeichnung entscheidet. Hier mischen also geografisch-nationale Herkunftsbezeichnung und Gattungsbegriff. Das Baltikum und Masuren sind gleichsam die Schweiz oder auch das Allgäu Osteuropas, eine so grosse Vielfalt von regionalen Käse-Spezialitäten ist dort zuhause, die zumindest im Bewusstsein der Bevölkerung «geschützt» sind, denn die Kaufentscheidungen der polnischen Verbraucher beziehen sich auch noch irgendwo an der tschechischen oder deutschen Grenze nicht auf «Ser» (Käse), sondern auf «Ser masurski» oder «Ser podolski». Zugleich kennt Polen aber auch eine nationale Käsespezialität, den «weissen Frischkäse» aus Rohmilch, der als Käsespezialität gekauft wird, aber eben als «polnische», die zum ganzen Land gehört. Die Möglichkeit, regionenoder sogar ortsbezogene Bezeichnungen für Lebensmittelspezialitäten und nationale mit einander zu verwenden, wie es Frankreich und die Schweiz immer praktiziert haben, wird wohl auch das System der Zukunft sein.

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Bezugsquellenverzeichnis