Die „Bilateralen“ gewährleisten die Versorgungs- und Lebensmittelsicherheit und sichern verlässliche Beziehungen zur EU. Dank ihnen kann die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft an einem attraktiven Wirtschaftsraum teilhaben. So finden Schweizer Käse, Schokolade oder Biskuits Konsumenten in EU-Ländern. Zu den Trümpfen der „Bilateralen“ gehört weiter, dass nur mit ihnen mittelfristig die Eigenständigkeit der Schweizer Agrarpolitik gesichert ist.
Die IG Agrarstandort Schweiz sieht u.a. Bauernverband, Verarbeitungsindustrie, Milchproduzenten oder den Detailhandel in der Pflicht, die Risiken der Erosion des bilateralen Wegs u.a. für die Lebensmittelsicherheit und einen hindernisfreien Beschaffungs- und Absatzmarkt offen zu thematisieren. Zu den Nachteilen einer Erosion gehören künftige «Ersatz-Handelsabkommen» mit Drittländern, die der Schweizer Landwirtschaft kaum Chancen aber viele Nachteile bringen.
In den bäuerlichen Organisationen und bei ihnen nahestehenden politischen Kreisen ist eine offene Debatte u.a. über die Angst vor «fremden Richtern» zu führen. Die oft parteipolitisch motivierten Aversionen sind abzulegen und die Vor- und Nachteile für den Agrarsektor nüchtern abzuwägen. Die Schweiz anerkennt in der WTO problemlos ein Gericht ausserhalb der Schweiz.
Das Zögern des Bundesrats hat lange genug gedauert. Die IG Agrarstandort Schweiz erwartet von ihm und vom Parlament, die Stellung der Schweiz gegenüber der EU zu erhalten (kein Abstieg auf der „Barnier-Treppe“).
Weitere Informationen unter www.igas-cisa.ch.